Dass viele Menschen in München und Umgebung sich schwer tun, passende und vor allem bezahlbare Wohnungen zu finden, das dürfte es eigentlich gar nicht geben. "Jeder Bewohner Bayerns hat Anspruch auf eine angemessene Wohnung", lautet Artikel 106, Satz 1 der Bayerischen Verfassung. Und im zweiten Satz wird die Politik in die Pflicht genommen. "Die Förderung des Baues billiger Volkswohnungen ist Aufgabe des Staates und der Gemeinden." Nachzulesen bei der Staatskanzlei, der Regierungszentrale von Ministerpräsident Markus Söder.
Zehn Jahre GBW-Verkauf:Schluss mit dem Versteckspiel hinter Briefkastenfirmen
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Der Staat wehrt sich viel zu wenig gegen die Auswüchse auf dem Immobilienmarkt. Obwohl Bayerns Verfassung das Grundrecht auf eine "angemessene Wohnung" enthält.
Kommentar von Klaus Ott
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