Die Generalstaatsanwaltschaft München hat die Wohnung eines arabischstämmigen Mannes durchsuchen lassen. Er werde mit einem Instagram-Account in Verbindung gebracht, auf dem der Terrorangriff der Hamas auf Israel als "Widerstandshandlung" bezeichnet wurde, teilte die Behörde am Freitag zur Begründung mit. Die Behauptung sei auf einem frei zugänglichen Instagram-Account geäußert worden. Dies erfülle den Tatbestand der Billigung von Straftaten, hieß es zur Begründung. Der Terrorakt der Hamas könne nicht als Widerstandshandlung gelten.
Der Mann gehöre einer propalästinensischen Vereinigung an, für die er am 9. Oktober eine Demonstration auf dem Marienplatz angemeldet hatte. Auf dem Instagram-Account werde unter anderem auch die Demonstration beworben. Die Durchsuchung diene dazu, den Namen des Verfassers des Instagram-Posts herauszufinden.
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"Die Extremisten der sozialen Medien sind die Wegbereiter der Terroristen, sei es von rechts, links oder islamistisch motiviert. Für Extremisten kann es keine Freiräume geben, insbesondere nicht unter dem Deckmantel der Meinungsfreiheit", sagte der Münchner Generalstaatsanwalt Reinhard Röttle.
Die Versammlung auf dem Marienplatz mit 350 Teilnehmern war vom Münchner Ableger von "Palästina spricht" organisiert worden. Die Gruppierung beschreibt sich selbst als "politische, demokratische und antirassistische Bewegung" und steht der vom Bundestag - und vom Münchner Stadtrat - als antisemitisch eingestuften BDS-Bewegung nahe. Auf ihrem Instagram-Account rechtfertigte die Gruppierung die Terrorangriffe der Hamas auf israelische Zivilisten als Selbstverteidigung. In ihrem Aufruf zur Kundgebung auf dem Marienplatz hieß es: "Wir werden nicht stillschweigend zuschauen, wie die israelische Brutalität die Menschen in Gaza niedermetzelt!"
Die Polizei, die mit 250 Beamten im Einsatz war, hatte mehrere Transparente dokumentiert. Das Billigen von Straftaten wie den Terrorangriffen auf Israel kann mit bis zu drei Jahren Haft geahndet werden. Die Landeshauptstadt hatte nach der Demonstration solche Kundgebungen generell untersagt. Am Donnerstagabend hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof jedoch das Verbot einer Versammlung am Abend einkassiert - die Kundgebung mit bis zu 60 Teilnehmern fand ohne Zwischenfälle auf dem Odeonsplatz statt.