Corona-Kontrollen in der Gastronomie:Die Wirte sind recht "regeltreu"

Schanigarten in München in Zeiten der Corona-Krise, 2020

Gäste sitzen auf einer Straßen-Freischankfläche vor dem Lokal Maximilian im Glockenbachviertel.

(Foto: Stephan Rumpf)

Trotz einiger grober Verstöße gegen die Infektionsschutzauflagen sind die städtischen Behörden zufrieden mit Gaststätten und Einzelhandel. Das zeigt ein Blick in die Statistik.

Von Franz Kotteder

An die 150 Leute auf der Tanzfläche, fast alle ohne Maske: Dieses Bild hat sich der Polizei geboten, als sie in der Nacht zum Samstag zusammen mit der Bezirksinspektion ein Restaurant mit Bar und Club am Lenbachplatz kontrollierten. Danach war erst einmal Schluss mit lustig, die Polizei löste die Versammlung auf und schickte die Gäste nach Hause. Die Verstöße gegen die Maskenpflicht wurden angezeigt, die Betreiber erwartet wohl ein Bußgeld - bis zu 5000 Euro können das werden, und im Wiederholungsfall ist womöglich die Konzession gefährdet, wenn dem Inhaber des Lokals "Unzuverlässigkeit" nachgewiesen werden kann. Schon kurz vor der Razzia waren Polizei und Bezirksinspektion in einer Bar an der Sonnenstraße auf 50 Personen getroffen, die sich nicht an die Abstandsregeln hielten und zum Teil auch keine Maske trugen, ebenso wie einzelne Angehörige des Barpersonals. Auch hier wurden die Verstöße angezeigt.

Gleich zwei solche Vorkommnisse, nicht weit voneinander entfernt, in einer Nacht: Klingt so, als ob viele Münchner Gastronomen recht nachlässig mit den Corona-Auflagen umgehen. Aber das ist ein Trugschluss. "Im Einzelhandel und der Gastronomie", sagt Johannes Mayer, Pressesprecher des Kreisverwaltungsreferats, "ist insgesamt nach wie vor eine hohe Regeltreue festzustellen." Im öffentlichen Raum sei die Polizei für die Kontrolle und Einhaltung der Regeln zuständig, in Gaststätten kontrollieren die städtischen Bezirksinspektionen regelmäßig, die Gewerbeüberwachung kümmere sich um den Einzelhandel - wobei es dann weniger um das Verhalten der Gäste und Kunden geht, sondern darum, ob Wirte und Inhaber sowie ihr Personal die Vorgaben einhalten.

Die Gaststätten schneidet dabei besonders gut ab. Mayer: "Bisher hat der reguläre Außendienst der Bezirksinspektionen gut 8500 regelmäßige Routinekontrollen in der Gastronomie durchgeführt und dabei 73 Bußgeldverfahren eingeleitet." In nicht einmal einem Prozent der Fälle gab es also Grund zur Anzeige. Was nicht heißt, dass alles problemlos verläuft. Stellen die Kontrolleure einen Verstoß fest, sprechen sie erst einmal mit den Verantwortlichen. Eine Ermahnung genügt oft, und die Auflagen werden eingehalten.

Bei den Einzelhandelsgeschäften sieht es etwas anders aus. Die Gewerbeüberwachung wird aber auch in erster Linie dann tätig, wenn es schon Beschwerden gibt. Bislang hat sie mehr als 500 Betriebe überprüft, dabei gab es 200 Beratungsgespräche mit Abmahnungen. 99 Bußgeldverfahren leitete die Stadt ein.

Insgesamt wurden der Bußgeldstelle im Kreisverwaltungsreferat (KVR) bis 11. August 355 Fälle wegen Nichttragens einer Mund-Nase-Bedeckung zugeleitet. 268 davon betreffen den öffentlichen Nahverkehr, also Bahn, Bus, Tram und Bahnhöfe. 87 weitere Anzeigen betreffen vor allem Lokale und Geschäfte - die vom Lenbachplatz und der Sonnenstraße fehlen in dieser Auflistung allerdings noch. Die Bußgeldstelle des KVR ist für alle Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz zuständig. Derzeit sind dort in diesem Zusammenhang bereits 9400 Anzeigen wegen Ordnungswidrigkeiten eingegangen.

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