Feiern im öffentlichen Raum:Alkoholverbot am Gärtner- und Wedekindplatz aufgehoben

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Es darf wieder getrunken werden - allerdings nicht aus Glasflaschen: Für den Gärtnerplatz gelten neue Regeln. (Foto: Stephan Rumpf)

Dafür erlässt die Stadt dort neue Regeln. Wie in der Türkenstraße sind Glasflaschen und laute Musik nachts nicht mehr erlaubt.

Von Ingrid Fuchs

Alkohol ist wieder erlaubt, Glas wird dagegen verboten: Die Stadt München vereinheitlicht die Regeln für sogenannte Hotspots. So wird das nächtliche Alkoholverbot, das bisher noch von 20 bis 6 Uhr gegolten hat, für den Gärtnerplatz und den Wedekindplatz in Schwabing mit sofortiger Wirkung aufgehoben, wie die Stadt am Freitag mitteilte. Stattdessen tritt - ebenfalls von sofort an - ein Verbot von Glasbehältnissen, also Flaschen, Krügen oder Gläsern, in Kraft. Es gilt für die öffentlichen Bereiche der beiden Plätze, täglich von 20 bis 6 Uhr. Auch laute Musik, sei es aus mobilen Boxen oder Autolautsprechern, ist von 22 Uhr an verboten, um Anwohnerinnen und Anwohner nicht um ihre Nachtruhe zu bringen.

Damit gelten auf Gärtner- und Wedekindplatz nun die gleichen Vorgaben wie in der Türkenstraße. An allen drei Orten ist es nachts in den vergangenen Wochen immer wieder laut und teils auch etwas wild geworden: In der Maxvorstadt sammelten sich am vergangenen Wochenende an jedem Abend bis zu 1000 Menschen an, die zwar in Grüppchen, in Summe aber doch zu nah beieinander standen und mit Alkohol und Musik laut feierten. An beiden Abenden räumte die Polizei die Türkenstraße.

Zur Entlastung dieser Feier-Bereiche hat die Stadt diese Woche beschlossen, künftig die Ludwigstraße von Freitagabend bis Sonntag um 2 Uhr morgens für Autos zu sperren. So soll zwischen Odeonsplatz und Siegestor Platz für junge Menschen geschaffen werden. Wann dieses Konzept umgesetzt wird, ist noch unklar, jedenfalls noch nicht dieses und kommendes Wochenende. So lange müssen wohl noch die bewährten Orte herhalten. Es lohnt sich, die Regeln einzuhalten: Verstöße werden mit bis zu 1000 Euro Geldbuße geahndet.

© SZ vom 26.06.2021 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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