Verkehr:So funktioniert der Führerschein-Umtausch in München
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Die Dokumente sind nicht mehr unbefristet gültig. Wie viel die neue, fälschungssichere EU-Fahrerlaubnis kostet, welche Jahrgänge jetzt aktiv werden müssen und wer noch Zeit hat - ein Überblick.
Von Andreas Schubert
Was jahrzehntelang als gesetzt galt, ist seit nunmehr zehn Jahren vorbei: Führerscheine sind nicht mehr unbefristet gültig. Schon seit dem 19. Januar 2013 werden die Dokumente im EU-einheitlichen Scheckkartenformat nurmehr für 15 Jahre ausgestellt. Dann muss eine neue Fahrerlaubnis beantragt werden, allerdings ohne Prüfung oder Gesundheitscheck für Auto- und Motorradfahrer. Es geht vor allem ums Foto: Nur wenige 65-Jährige dürften noch immer so aussehen wie mit 18.
Damit nicht genug: Wer einen alten Führerschein besitzt, muss diesen auf jeden Fall in den neuen fälschungssichereren EU-Führerschein umtauschen. Das hat der Bundestag 2019 beschlossen. Derzeit liegen die Gebühren für den Umtausch bei 25,30 Euro.
Aktuell sind die Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 mit dem Umtausch ihrer alten - grauen oder rosafarbenen und vor 1999 ausgestellten - Papierführerscheine dran. Sie haben bis zum 19. Januar 2024 Zeit. Danach müssen alle jüngeren Jahrgänge bis 19. Januar 2025 ihre Papierdokumente umtauschen.
Auch die älteren, seit 1999 und vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Kartenführerscheine müssen von 2026 an ausgetauscht werden. Je nach Ausstellungsdatum ziehen sich die jeweiligen Fristen bis zum Jahr 2033. Eine Ausnahme vom "Lappentausch" gilt für Senioren, die vor 1953 geboren sind. Sie haben generell bis 2033 Zeit, egal, wann der Führerschein ausgestellt wurde und ob es sich um einen aus Papier oder einen im Scheckkartenformat handelt. Ihnen wollte man die Prozedur ersparen.
Die Bearbeitungszeit für einen neuen Führerschein liegt bei acht Wochen
Wer seine jeweilige Frist verpasst und mit dem abgelaufenen Führerschein erwischt wird, muss ein Verwarnungsgeld von zehn Euro bezahlen. Als Fahren ohne Fahrerlaubnis gilt dies aber nicht, das wäre dann eine Straftat.
Wie viele Führerscheine bereits in München im Rahmen der gesetzlichen Pflicht umgetauscht wurden, kann das Kreisverwaltungsreferat (KVR) nicht sagen. Eine Statistik mit Differenzierung zwischen Pflichtumtausch und Umtausch aus anderen Gründen führt die Behörde nicht.
Derzeit dauert die Bearbeitungszeit für einen neuen Führerschein laut KVR etwa acht Wochen, weil es eine hohe Zahl von Anträgen zu bearbeiten gibt. Die Wartezeit sei insbesondere abhängig vom Zeitpunkt der Antragstellung, teilt das KVR auf Anfrage mit. Gerade zum Ende einer Umtauschphase schnelle die Zahl der Anträge extrem nach oben, sodass sich die Wartezeiten dementsprechend erhöhten.
Vor Kurzem, am 19. Januar, lief die Frist für die geburtenstarken Jahrgänge 1959 bis 1964 aus. Wer seine neue EU-Fahrerlaubnis kurz vor diesem Datum beantragt hat, dürfte also noch ein wenig warten. Auch in der Bundesdruckerei, die die Dokumente exklusiv herstellt, kommt es wegen der hohen Antragszahlen zu Verzögerungen von etwa zwei Wochen.
Wer in München einen neuen Führerschein beantragt, kann dies entweder, indem er oder sie einen schriftlichen Antrag ausfüllt und samt den benötigten Dokumenten (alter Führerschein im Original oder als Kopie, Kopie des Personalausweises, biometrisches Foto, Beleg für Überweisung der Gebühren) an die Fahrerlaubnisbehörde in der Garmischer Straße schickt. Oder aber man loggt sich mit der Bayern ID ein und beantragt die Fahrerlaubnis komplett online, indem man die benötigten Unterlagen hochlädt.
Ist der alte Führerschein nicht in München ausgestellt, müssen die Antragsteller eine sogenannte Karteikartenabschrift der Führerscheindaten vorlegen. Die gibt es in der Gemeinde, die den alten Schein ausgestellt hat. Sie kann telefonisch oder schriftlich beantragt werden und ist ausnahmsweise kostenlos. Die jeweilige Behörde schickt die Abschrift dann direkt zur Führerscheinstelle in München.
Beim KVR können die Führerscheine in der Fahrerlaubnisbehörde abgeholt werden
Wer seinen alten Führerschein im Original einsendet, diesen entwertet zurückgeschickt bekommt, aber auf den neuen noch warten muss, muss sein Auto trotzdem nicht stehen lassen. Zusammen mit einer Bestätigung der Führerscheinstelle, dass der Antrag auf einen neuen gestellt wurde, darf man auch mit dem entwerteten Lappen in Deutschland fahren. Im Ausland allerdings kann es da Probleme geben. Wer mit dem Auto verreisen will, sollte lieber warten, bis der neue Führerschein per Post kommt.
Antragsteller, die den Papierführerschein nicht im Original beilegen, müssen den neuen persönlich in der Garmischer Straße abholen. Dort wird der alte dann entwertet.
Nach Auskunft des KVR holen sich die allermeisten Antragsteller den Führerschein lieber selbst ab. Hierbei könne es jedoch zu Engpässen bei der Terminvergabe und somit zu längeren Wartezeiten kommen, teilt ein Sprecher mit. Die Abholung sei zudem nur in der Fahrerlaubnisbehörde möglich, nicht in den Bürgerbüros.
Die Möglichkeit, den EU-Führerschein online zu beantragen, nutzten aktuell nur sieben Prozent der Antragsteller. Wer übrigens noch nicht dran ist, für den lohnt sich der Umtausch gegebenenfalls auch schon vorzeitig. Zum Beispiel braucht man für einen internationalen Führerschein, wie er außerhalb der EU oft verlangt wird, auf jeden Fall eine Fahrerlaubnis im Scheckkartenformat.