Nur einen Tag, nachdem die Polizei von mysteriösen QR-Codes an mindestens 1000 Grabsteinen auf Münchner Friedhöfen berichtet hatte, ist das Rätsel gelöst: Der Inhaber eines Gartenbaubetriebs aus Gauting meldete sich selbst bei der Polizei und gab an, für die Aufkleber verantwortlich zu sein.
Der Mann wurde erst am vergangenen Montagnachmittag von der Kriminalpolizei vernommen. Alfred Zanker, der Seniorchef der Firma, sagte der Süddeutschen Zeitung, die Aufkleber dienten der Organisation und der Digitalisierung des Betriebs, also etwa für die Termineinteilung oder die Rechnungsstellung. „Wir sind ein großer Betrieb, wir pflegen mehr als 1000 Gräber“, sagt Zanker. „Das muss ja alle geordnet ablaufen.“ Ob die Einwilligung der Grabbesitzer eingeholt wurde, konnte Zanker nicht sagen. Zur Orientierung für die Mitarbeiter kämen auch sogenannte Grabstecker zum Einsatz; sie tragen den Namen der Firma und werden in die Erde gesteckt.
Die Firma wurde im Laufe der Woche schon einmal von der Polizei überprüft, hatte aber eine Beteiligung strikt zurückgewiesen. Erst als die Münchner Medien darüber berichteten, „wurde der mediale Druck wohl zu groß“, wie ein Polizeisprecher sagt.
Die etwa 50 mal 35 Millimeter großen Aufkleber trugen den Namen des Grabbesitzers und einen QR-Code. Wurde dieser gescannt, erschien die Grabinschrift und die Lage des Grabes. Die Aufkleber wurden bislang am Waldfriedhof und an den Friedhöfen Sendling und Solln gefunden. Ob sie auch an weiteren Friedhöfen verwendet wurden, ist derzeit noch unklar.
Sollte sich herausstellen, dass die Besitzer der Gräber der Verwendung der Codes zugestimmt haben, würden strafrechtliche Konsequenzen wohl wegfallen. Die Polizei hatte zunächst wegen Sachbeschädigung ermittelt – der Klebstoff auf den Thermoaufklebern hinterließ Flecken, wenn der Aufkleber entfernt wurde.
Die Reparatur ist offenbar relativ aufwendig: Der Stein muss abgebaut und abtransportiert werden, dann wird der Fleck abgeschliffen und der Stein wieder aufgestellt. Wegen der hohen Zahl der Fälle schätzt die Polizei den entstandenen Gesamtschaden auf einen mittleren sechsstelligen Betrag, also etwa 500 000 Euro. Dieser Schaden müsste von den Geschädigten zivilrechtlich geltend gemacht werden. Eine Genehmigung der Friedhofsverwaltung war offensichtlich nicht erforderlich.