Forstenried:Das bedrohte Dorf

Forstenried (sogenannter historischer Ortskern), 2021

Der "Alte Wirt", dessen Ursprünge auf das Jahr 1616 zurückgehen.

(Foto: Robert Haas)

Am Rand des denkmalgeschützten Ortskerns sind massive Neubauten geplant. Der Widerstand im Ort ist groß, Lokalpolitiker appellieren an die Stadtverwaltung, das Projekt nicht "übereilt" zu genehmigen.

Von Jürgen Wolfram

Es ist das alte Lied: Die Pläne für ein Nachverdichtungsprojekt, diesmal in der Nähe des alten Dorfkerns von Forstenried, fallen so massiv aus, dass aus Sicht von Stadtviertelvertretern und Lokalhistorikern wieder einmal ein denkmalgeschütztes Ensemble in der Stadt beeinträchtigt wird.

Der Bezirksausschuss (BA) Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln, der Verein der Freunde des Ortskerns Forstenried sowie der Historische Verein Forstenried stemmen sich gemeinsam gegen ein Bauvorhaben an der Herterichstraße 173. Dort, "in extrem sensibler Lage am Rande des denkmalgeschützten Ensembles", sind der Neubau eines Mehrfamilienhauses mit sechs Wohneinheiten, eines Einfamilienhauses sowie einer Tiefgarage vorgesehen.

Vor allem, weil das Projekt wertvolle, denkmalgeschützte Gebäude "erschlagen" würde, wenden sich BA und Vereine "strikt" gegen seine Realisierung. Die gesamte Wohnanlage sei "viel zu massiv" geplant und würde gebietsuntypisch viel Grundfläche versiegeln. Über diese Stellungnahme hinaus appelliert der BA-Vorsitzende Ludwig Weidinger (CSU) persönlich an den Chef der Lokalbaukommission (LBK), Cornelius Mager, nicht durch eine "etwaige übereilte Baugenehmigung" dem Denkmalschutz in Forstenried zu schaden. Ein höchst unüblicher Vorgang. Die LBK prüft den Vorgang gegenwärtig.

Detailliert haben der BA und sein Unterausschuss Bau und Planung eine lange Liste mit Vorbehalten gegen das Vorhaben Herterichstraße 173 zusammengestellt. Darin wird etwa der beantragte Dachgeschossausbau als "übertrieben" bezeichnet. Ferner seien die zahlreichen geplanten Gauben, Balkone und Dacheinschnitte nicht mit dem Denkmalschutz vereinbar. Die Dachform müsse sich zudem an den umliegenden Einzelbaudenkmälern orientieren, fordert der BA. Nachdrücklich abgelehnt werden Baumfällungen. Dies gelte insbesondere für eine mehr als 100 Jahre alt Esche auf einem Nachbargrundstück, denn dieser Baum sei "ortsbestimmend und straßenraumprägend".

Forstenried (sogenannter historischer Ortskern), 2021

Der spätgotische Bau der Heilig-Kreuz-Kirche prägen den ensemblegeschützten Ortskern Forstenrieds - viele Einzelgebäude stehen auch für sich unter Denkmalschutz.

(Foto: Robert Haas)

Der BA erinnert daran, dass sich im Südwesten des Bauvorhabens ein Wohn- und ein ehemaliges Bauernhaus aus dem 18. und 19. Jahrhundert befinden. Diese Gebäude seien von der Besitzerin von 2006 bis 2008 in enger Abstimmung mit dem Landesamt für Denkmalpflege und mit erheblichem Kostenaufwand renoviert worden. Auch im Süden grenze das Grundstück an ein Einzeldenkmal, und direkt gegenüber liege der "Alte Wirt", dessen Ursprünge auf das Jahr 1616 zurückgehen. Alle diese Denkmäler seien Teil des geschützten Ensembles Ortskern Forstenried.

Laut Denkmal-Atlas halten sie "zusammen die Erinnerung an das ehemals charakteristische, dörfliche Raumbild wach". Bedingt durch Fehlplanungen in der Vergangenheit, so der BA weiter, sei dieses Ensemble 2011 ohnehin schon reduziert worden. Ein Schritt, der damals als Hinweis an die Stadt München zu verstehen gewesen sei, Baugenehmigungen nur im Einklang mit dem Ensembleschutz zu erteilen.

Strenge Vorgaben

Um den Denkmalschutz in den 18 Dorfkernen der Stadt langfristig zu erhalten, gelten klare Leitlinien für die Sanierung oder den Neubau von Gebäuden. Die strengsten Vorgaben sind bei als Baudenkmal eingestuften Gebäuden zu erfüllen: Sie sind "nach historischem Vorbild zu sanieren", dies gilt außen wie innen. Häuser dagegen, die im Ensemblebereich liegen, aber selbst kein Denkmal sind, müssen lediglich die äußeren Bauteile der Erbauungszeit anpassen. Neubauten sollen sich in das Ensemble einfügen. Auch wenn Details dabei variieren, einige Faktoren gelten immer: Fassaden sind grundsätzlich in hellen Farbtönen zu gestalten. Dächer werden in naturroten Biberschwanzziegeln oder Holzschindeln gedeckt, Türen, Fenster und Fensterläden sollten aus Holz sein. Auch Regelungen für Gartenzäune und Vorgärten gibt es. Moderne Fotovoltaikanlagen sind zwar zulässig, aber nur, wenn sie von der Straße aus nicht sichtbar sind. Die Stadt bezuschusst entsprechende Anstrengungen von Bauherren - unter der Bedingung, dass die Vorhaben mit den Denkmalschutzbehörden abgestimmt worden sind. SZ

Aus Sicht des BA muss alles unternommen werden, damit das Ensemble im jetzigen Bestand erhalten bleibt. Der Denkmalschutz solle sich daher mit dem Bauvorhaben "intensiv" befassen, fordern die Lokalpolitiker. Nur so könne "nachhaltiger Schaden für den Ortskern Forstenried" vermieden werden, heißt es in ihrer einstimmig verabschiedeten Stellungnahme. Nicht zuletzt seien Stadtgestaltungskommission und Heimatpfleger einzuschalten, um den "äußerst kritischen Bauantrag" ihrerseits zu bewerten.

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