Prozess:Agentin wider Willen

Prozess: Beim Sicherheitscheck am Flughafen wurde diese einschüssige Waffe samt Platzpatrone entdeckt.

Beim Sicherheitscheck am Flughafen wurde diese einschüssige Waffe samt Platzpatrone entdeckt.

(Foto: Bundespolizei)

Eine Frau kauft auf einem Trödelmarkt ein Buch. Bei der Sicherheitskontrolle am Flughafen wird darin eine Waffe entdeckt. Jetzt steht die 59-Jährige wegen unerlaubten Besitzes und Mitführens einer Waffe vor Gericht.

Von Gerhard Wilhelm

Wer wissen will, was der Inhalt eines Buches ist, der schaut sich in der Regel die kurze Zusammenfassung auf der Rückseite an. Dass das aber nicht immer ausreicht, musste leidvoll eine Frau feststellen, als sie im Februar dieses Jahres mit ihrem Ehemann in den Urlaub nach Ägypten fliegen wollte. Im Rucksack, der mit an Bord sollte, war ein Buch von einem Trödelmarkt eingepackt. Zur kurzweiligen Lektüre während des rund vierstündigen Flugs. Doch daraus wurde nichts.

Denn bei der Sicherheitskontrolle am Münchner Flughafen entdeckten die Mitarbeiter eine Waffe: versteckt im Buch, in einem ausgeschnitten Hohlraum in passender Größe. So wie man es eigentlich eher aus Agentenfilmen kennt. Die 59-jährige Ehefrau bekam daraufhin einen Strafbefehl wegen unerlaubten Besitzes und Mitführens einer Waffe, was mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet werden kann.

Die Frau legte dagegen Einspruch ein und landete so vor dem Amtsgericht Erding. Man lese sehr viel und gerne, sagte sie in der Verhandlung. Und weil neue Bücher viel Geld kosten, sei man regelmäßig auf Trödelmärkten unterwegs. Von so einem müsse auch das Buch stammen, das man - neben ein paar anderen - mit in den Urlaub nehmen wollte. Einige waren im aufgegebenen Koffer verstaut, ein paar im Handgepäck. So halte man es seit Jahren bei Flugreisen, ergänzte ihr Ehemann, der als Zeuge der Verteidigung aussagte. Er könne sich sogar noch erinnern, dass besagtes Buch auf dem Esszimmertisch gelegen habe, ehe er es in den Rucksack steckte. Und dabei sei ihm nichts aufgefallen, es sei nicht schwerer gewesen als andere Bücher und es habe nichts geklappert.

Als der Rucksack durch den Sicherheitsscanner lief und seine Frau aufgefordert wurde, das Gepäckstück zu öffnen, habe er sich auch noch nichts gedacht. Wegen seiner Medikamentenbox passiere das regelmäßig. Doch dann die Überraschung: "Im Buch war eine kleine, süße Waffe. Und ich dachte mir nur: Oh Gott, wie kommt die ins Buch?", sagte die Angeklagte. Und beteuerte, von der Waffe nichts gewusst zu haben. Wenn sie Bücher kaufe, lese sie nur immer den Inhaltstext auf der Rückseite und blättere nicht im Buch. "Bei einem Preis von 50 Cent oder einem Euro ist ja nicht viel verloren, wenn es dann doch nichts ist."

Die Waffe samt Buch wurde beschlagnahmt, ihren Urlaubsflug konnten beide dennoch antreten, aber es sei "ein Horrorurlaub" gewesen, sagte die Angeklagte. Ihr Mann schilderte, wie sie im Flugzeug wegen der Aufregungen sogar einen Schwächeanfall erlitte habe und rund zehn Minuten bewusstlos gewesen sei. So schnell werde man sich deshalb auch in kein Flugzeug mehr setzen. Man habe sich im Urlaub und danach viele Gedanken gemacht, wo man das Buch gekauft habe, aber man könne nur sagen, dass es definitiv auf einem Trödelmarkt gewesen sei.

Für Amtsrichterin Michaela Wawerla stand bei der Verhandlung schnell fest, dass die Angeklagte nichts von der Waffe in dem Buch wusste. Der Staatsanwalt sah dies genauso. Auch aus seiner Sicht "gibt es keine vernünftigen Zweifel an ihren Einlassungen". Zudem seien beide erfahrene Flugreisende und wüssten, dass sie niemals mit einer Waffe im Rucksack durch die Kontrolle kämen - auch nicht in einem Buch versteckt. Richterin Wawerla sprach daraufhin die 59-Jährige frei. Ihr sei weder ein vorsätzliches Handeln noch Fahrlässigkeit vorzuwerfen.

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