Süddeutsche Zeitung

Flughafen München:Frau stürzt auf Rolltreppe und erstreitet 10 000 Euro vor Gericht

Bei dem Unfall zog sich die Klägerin einen Bruch sowie mehrere Prellungen zu. Vor Gericht einigt sie sich mit der Fluggesellschaft auf einen Vergleich.

Im Prozess um einen Sturz auf einer Rolltreppe am Flughafen München hat die Klägerin mit der Airline einen Vergleich geschlossen. Sie soll nun 10 000 Euro erhalten. Damit seien alle auch künftigen Ansprüche der Klägerin abgegolten, entschied das Oberlandesgericht (OLG) München am Donnerstag.

Die Frau war im November 2016 vom türkischen Izmir nach München geflogen. Da sie zu dem Zeitpunkt ein Knieimplantat besaß, hatte sie bei der Airline nach Angaben einer OLG-Sprecherin für den Flug einen sogenannten Wheelchair-Steps-Service gebucht. Die Airline orderte deshalb eine Art Hebetreppe zur Ankunft in München. Da diese letztlich nicht vorhanden war und die Frau nach gewisser Zeit dennoch gebeten wurde, den Verbindungstunnel zwischen Flugzeug und Terminal zu verlassen, begab sie sich demnach auf eine Rolltreppe.

Dort stürzte die Klägerin und zog sich einen Bruch sowie mehrere Prellungen zu. Durch ihre nun eingeschränkte Mobilität wurde sie in Pflegestufe zwei eingestuft. Sie verklagte die Airline auf mindestens 15 000 Euro Schmerzensgeld, 8500 Euro Schadenersatz und wollte, dass die Airline verpflichtet wird, ihr künftige Schäden zu ersetzen. Die Frau kann demnach ihren Haushalt nicht mehr selbst führen. Aufgrund der schweren Verletzungen und bleibender Schäden verklagte sie die türkische Airline Sunexpress.

Das Landgericht München I hatte die Klage der Frau zunächst 2019 abgewiesen, da sie sich nach Ansicht des Gerichts erheblich mitschuldig gemacht hatte. Sie habe gewusst, dass sie nur auf ebener Strecke gehen könne und sich dennoch auf die Rolltreppe begeben. Eine Haftung der Airline schloss das Gericht deshalb aus. Gegen diese Entscheidung ging die Klägerin im neuen Prozess vor.

Wie schon die Vorinstanz, sahen auch die Richter am OLG bei der Frau eine große Mitschuld. Sie kamen in der Verhandlung der Berufung aber nicht zum Schluss, dass eine Haftung der Airline dadurch entfällt. Zuvor hatte die Klägerin noch weit höhere Forderungen gestellt, als nun im Vergleich vereinbart.

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