Kontrollen am Flughafen:Wer aus einem Virusvariantengebiet einreisen darf

Coronavirus - Flughafen

Flugreisen in Zeiten von Virusvarianten bringen manche Passagiere an Grenzen - und wieder zurück.

(Foto: Sven Hoppe/dpa)

Moskau, München, Moskau: Wegen der sich ausbreitenden Delta-Variante mussten einige Passagiere in den vergangenen Tagen gleich wieder zurückfliegen.

Von Joachim Mölter

Nun haben offensichtlich auch die Vertreter der russischen Fluglinie Aeroflot verstanden, was es bedeutet, hierzulande als Virusvariantengebiet eingestuft zu sein. Am vorigen Wochenende registrierte die Bundespolizei am Münchner Flughafen nämlich keinen Fall mehr, in dem Aeroflot-Maschinen Passagiere mitgenommen hatten, die aufgrund der Corona-Verordnungen gar nicht nach Deutschland hätten einreisen dürfen.

Das war in der vorigen Woche noch ganz anders gewesen, nachdem Russland und Portugal wegen der dortigen Ausbreitung der Delta-Variante von der Bundesregierung zum Virusvariantengebiet mit entsprechenden Einschränkungen hochgestuft worden waren. Am Dienstag vergangener Woche verweigerte die Bundespolizei am Münchner Flughafen gleich mal zwölf Passagieren der Mittagsmaschine aus Moskau die Einreise; am Mittwoch waren es auch noch acht - immerhin jeder zehnte Reisende an Bord.

Selbst danach gab es täglich weiter zwei, drei Fälle, wo Menschen sofort wieder an ihren Ausgangsort zurückgeschickt wurden, wenn sie aus Russland kamen, überwiegend aus Moskau, weniger aus St. Petersburg. Bei Passagieren aus Portugal gab es dieses Problem auffallenderweise überhaupt nicht - da konnten alle Reisenden die Grenzkontrolle passieren.

Es ist ja nicht so, dass gar niemand aus einem Virusvarianten- oder Hochinzidenzgebiet einreisen darf. Wer in Deutschland wohnt, hier in einer sogenannten Kernfamilie lebt oder einen dringenden Einreisegrund nachweisen kann wie Diplomaten und Vertreter systemrelevanter Berufe, der darf auch ins Land. Allen, die nicht zu diesen Gruppierungen gehören, nützen auch gültige Pässe und Visa und aktuelle, negative PCR-Tests nichts. Das hätten die zurückgewiesenen Passagiere ja alles vorweisen können.

Dabei kommt es nicht auf ihre Nationalität an, sondern tatsächlich auf ihren Abflugort. In einer der Maschinen saßen beispielsweise Menschen aus Weißrussland, Armenien, der Ukraine, Österreich und sogar ein Mann aus Honduras - alle mussten wieder zurück nach Moskau. Die Rückreise traten sie im Übrigen ohne Murren an, wie Polizeisprecher Christian Köglmeier betonte: "Es ist sogar eigens vermerkt worden, dass die Leute sehr einsichtig waren und die Maßnahmen verstanden haben."

Es war ja im Grunde auch nicht ihre Schuld, dass sie stundenlang umsonst quer durch Europa geflogen waren - sondern in erster Linie die der Fluglinie. Im internationalen Verkehrsrecht gilt ein pauschales Beförderungsverbot für Menschen, die nicht ins Zielland einreisen dürfen. Transportiert dann eine Fluglinie trotzdem jemanden, muss sie die Person nicht nur wieder zurücknehmen - ihr droht auch ein Bußgeld, bis zu 25 000 Euro pro Fall. Für die Aeroflot, die sich offensichtlich nicht genau um die Bestimmungen gekümmert hat, würde sich das allein am Münchner Flughafen an den ersten zwei Tagen auf eine halbe Million Euro summieren - viel Lehrgeld.

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