Süddeutsche Zeitung

Sendlinger Tor:Die Zukunft des Kinos bleibt offen

Seit 1956 betreiben die Preßmars das Filmtheater am Sendlinger Tor, nun klagen die Eigentümer des Hauses auf Räumung. Im ersten Gerichtstermin konnte keine Einigung erzielt werden.

Von Stephan Handel

Ein erster Gerichtstermin hat keine Klarheit über das Fortbestehen des Kinos am Sendlinger Tor gebracht. Die Eigentümer des Hauses hatten den Pachtvertrag mit der Betreiberfamilie Preßmar im vergangenen Sommer gekündigt und klagen jetzt vor dem Landgericht auf Räumung. Fritz und Christoph Preßmar legten während der Verhandlung einen Vorschlag für eine gütliche Einigung vor, der Klägeranwalt sagte, er werde den Vorschlag "der Erörterung zuführen".

Seit 1956 betreiben die Preßmars das Kino - und tatsächlich wurde der Pachtvertrag, zumindest was den Pachtzins betrifft, in dieser Zeit genau einmal geändert: als die D-Mark in Euro umgerechnet wurde. Demnach bezahlen die Pächter eine Umsatzpacht in Höhe von 14 Prozent des Ticket-Umsatzes, mindestens aber jeden Monat 2300 Euro.

Um diese Mindestpacht geht es bei dem Streit - sie ist den Verpächtern viel zu gering. Ihr Anwalt rechnete in der Verhandlung vor, dass sie mehr als drei Mal so hoch sein müsste, nimmt man nur die Steigerung des Kaufkraft-Indexes in den vergangenen 65 Jahren - "und da ist die Entwicklung am Münchner Immobilienmarkt noch gar nicht mit dabei".

20 000 Euro möchten die Hauseigentümer künftig haben - da sagt Fritz Preßmar, dass eine solche Summe mit dem Kinobetrieb nicht zu erwirtschaften sei. Sowieso hätten sie die vereinbarte Mindestpacht noch nie in Anspruch genommen - zumindest, wenn man die Jahres-Garantiesumme nimmt: Schlechtere Monate seien von besseren ausgeglichen worden.

Der Anwalt der Preßmars führt dann noch aus, dass es während der gesamten Laufzeit sechs Modifikationen des Pachtvertrags gegeben habe - aber nie wurde bis jetzt die Höhe der Mindestpacht in Frage gestellt: "Das war bei diesen Verhandlungen offensichtlich nicht so wichtig." Die Inneneinrichtung des Filmtheaters Sendlinger Tor steht unter Denkmalschutz - eine geänderte Nutzung wäre also kaum oder nur unter erschwerten Bedingungen möglich.

Zu alledem kommen noch die Auswirkungen der Corona-Krise - in einem anderen Verfahren hat das Landgericht geurteilt, dass es korrekt sei, Gewerbemieten zwischen Vermieter und Mieter im Verhältnis 50:50 zu teilen. "50 Prozent von 20 000 Euro ist immer noch mehr als 50 Prozent von 2300", sagt der Klägeranwalt, der Vertreter der Preßmars kontert: "Nichts von 20 000 Euro ist genau so viel wie nichts von 2300." Dann holt er einen Zettel aus der Akte - ein Vorschlag zur gütlichen Einigung. Darin würden sich die Preßmars bereit erklären, eine jährliche Mindestpacht von 100 000 Euro zu bezahlen, bei gleichbleibender zusätzlicher Umsatzpacht. Der Klägeranwalt moniert, dass bei deren Berechnung nur die Ticketverkäufe zugrundegelegt werden, nicht die zusätzlichen Einnahmen etwa aus dem Verkauf von Getränken und Snacks.

Ein schwieriges Verfahren für den Richter - er will jetzt bis Mitte April nachdenken, ob er gleich ein Urteil spricht oder zuvor noch ein Sachverständigen-Gutachten über den angemessenen Pachtzins in Auftrag gibt.

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SZ vom 09.03.2021/syn
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