Verkehr in München:96,1 Millionen Euro, um einen Bahnübergang zu ersetzen

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Statt eines ebenerdigen Bahnübergangs sollen zwei Unterführungen in der Fasanerie entstehen. (Foto: Visualisierung: Baureferat)

In der Fasanerie kam es an der Bahnschranke schon zweimal beinahe zu einem Unfall, nun soll die Gefahrenstelle entschärft werden. Was stattdessen dort nun geplant ist.

Von Andreas Schubert

Die Zeiten des Staus und potenzieller Gefahren sind in Feldmoching in absehbarer Zeit vorbei. Der ebenerdige Bahnübergang Fasanerie an der Feldmochinger Straße, gleich neben der S-Bahn-Station, wird beseitigt und durch zwei Unterführungen ersetzt. Anstelle des alten Bahnübergangs werden künftig Fußgänger und Radler die Gleise unterqueren, für den motorisierten Verkehr entsteht eine neue Unterführung weiter südlich.

Am Dienstag hat der Bauausschuss des Stadtrats das Projekt genehmigt. Wesentliches Ziel der geplanten Baumaßnahme ist es, die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden vor Ort zu erhöhen. Und das lässt sich die Stadt einiges kosten: 96,1 Millionen Euro sind für den Bau der Unterführungen nach aktuellem Stand veranschlagt. Der Kostenanteil der Stadt liegt bei 19,4 Millionen Euro. Den Rest der Gesamtsumme teilen sich der Bund, die Deutsche Bahn (DB) und der Freistaat.

Der Umbau ist aufwendig: Nordwestlich der Bahntrasse wird die Feldmochinger Straße auf einen Teil der heutigen Borsigstraße verlegt und unterquert etwa auf Höhe der Trollblumenstraße die Gleise. Hier rollt künftig der Autoverkehr. Südöstlich schließt die neue Straße wieder an die bestehende Feldmochinger Straße an.

Die neue Feldmochinger Straße besteht künftig aus zwei je 3,25 Meter breiten Fahrspuren. Auf beiden Seiten entstehen bauliche, 2,35 Meter breite Radwege, die Durchfahrtshöhe der Auto-Unterführung beträgt 4,50 Meter. Sowohl westlich der Gleistrasse, zwischen der Wohnbebauung und dem neuen Straßenverlauf, als auch östlich sind Lärmschutzwände vorgesehen.

Das bisher zum bestehenden Bahnübergang führende Stück der alten Feldmochinger Straße bleibt als Erschließungsstraße weiterhin offen für den Autoverkehr, wird aber umgebaut. Die Straße bekommt einen Grünstreifen, die Fahrbahn wird fünfeinhalb Meter breit sein. Damit aber irgendwann in der Zukunft dort auch Busse der MVG fahren können, sind die Fahrbahnränder abgeflacht und auf beiden Seiten auf einer Breite von je 25 Zentimetern gepflastert. Optisch wirkt die Straße dann zwar schmal, dennoch kommen theoretisch dort auch zwei Busse aneinander vorbei, indem sie auf das Pflaster ausweichen.

Im Bereich des heutigen Bahnübergangs entsteht ein neuer öffentlicher Bereich mit neuen Bäumen und mehr Aufenthaltsqualität. Zur künftigen Unterführung gelangen Passanten über eine große Freitreppe, für eine barrierefreie Passage sorgen Rampen, auch Sitzgelegenheiten sind vorgesehen. Der Radweg führt in geschwungener Linie am Fußgängerbereich vorbei.

Der Bahnübergang in der Fasanerie muss händisch bedient werden. (Foto: Robert Haas )

Grünen-Stadtrat Florian Schönemann sieht den Umbau als gute Lösung für alle. „Dass sich die Situation hier verbessert, war der langjährige Wunsch der Menschen in der Fasanerie und Feldmoching“, teilte er am Dienstag mit.

Bei der Gestaltung durften die Bürger auch mitreden. Das Baureferat stellte unterschiedliche Ideen für die Gestaltung der neuen Fuß- und Radwegunterführung vor, eine Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger sprach sich für eine großzügig inszenierte Wegeverbindung unter den Gleisen mit weitläufig abgesenkten, terrassierten Flächen auf beiden Seiten aus.

Die Bauarbeiten sollen etwa sechs Jahre dauern. Von Ende 2025 an sind vorbereitende Maßnahmen geplant. Der Baubeginn ist für Anfang 2026 terminiert. Für die Anwohner endet mit dem Umbau ein langjähriges Ärgernis. 2023 hätte es am Bahnübergang Fasanerie sogar zweimal zu einem fatalen Unfall kommen können. Die Schranke des Bahnübergangs war nach einem Unfall schon längere Zeit defekt und musste per Hand bedient werden, zusätzlich sperrten Bahnmitarbeiter den Übergang mit einem Plastikband. Nachdem ein Zug passiert hatte, gab der Schrankenwärter in beiden Fällen den Übergang frei, obwohl sich ein weiterer Zug näherte. Zu Schaden kam niemand, der Schrankenwärter allerdings wurde zu einer Geldstrafe verurteilt.

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