SZ-Serie "Rauf aufs Rad":Diese Regeln gelten für Radfahrer im Stadtverkehr

SZ-Serie "Rauf aufs Rad": Ein ausgeschilderter Radweg in München.

Ein ausgeschilderter Radweg in München.

(Foto: Peter Kneffel/dpa)

Zwischen Rad- und Autofahrern kommt es auf Münchens Straßen regelmäßig zu Konflikten. Dabei gibt es für fast alles klare Regeln. Eine Übersicht.

Von Katharina Thümler

Die einen weichen sich plötzlich öffnenden Autotüren aus, die anderen tuckern ungeduldig hinter Radlern her: Der Konflikt zwischen Auto- und Radfahrern ist auf den Straßen Münchens allgegenwärtig, nicht selten begleitet von wildem Gestikulieren, Gehupe und Geschimpfe. Häufig erhitzen sich die Gemüter dabei an der unterschiedlichen Auslegung der Straßenverkehrsordnung. Dabei sind die meisten Dinge klar geregelt. Ein Überblick über sechs häufige Streitpunkte und wie sie zu lösen sind.

Müssen Fahrradfahrer auf dem Radweg fahren?

Der Radweg ist für Radfahrer verpflichtend, wenn er als solcher ausgeschildert ist. Darunter fallen die runden, blau-weißen Beschilderungen für Radweg, gemeinsamer Geh- und Radweg und getrennter Geh- und Radweg. Der Radweg muss dabei immer rechtsseitig befahren werden. Die Nutzungspflicht entfällt lediglich dann, wenn der Radweg objektiv unbenutzbar ist, etwa durch Baustellen oder Witterungsbedingungen. Kinder unter zehn Jahren dürfen auf dem Gehweg fahren. Kinder unter acht Jahren müssen es sogar und dürfen dabei von Personen über 16 Jahren begleitet werden.

SZ-Serie "Rauf aufs Rad": Fuß und Radweg an der Schwarzenbergstraße in Obergiesing.

Fuß und Radweg an der Schwarzenbergstraße in Obergiesing.

(Foto: Sebastian Gabriel)

Das "Radverkehr frei"-Schild räumt Radlern ein Benutzungsrecht auf Strecken ein, die andernfalls verboten wären - zum Beispiel in Fußgängerzonen oder auf Gehwegen. Die Fußgänger haben jedoch Vorrang, dürfen also nicht behindert oder gefährdet werden. Radfahrer müssen derart ausgezeichnete Gehwege aber nicht nutzen, sie dürfen auch auf der Straße fahren. Das unrechtmäßige Befahren eines Gehweges wird mit mindestens 55 bis 100 Euro bestraft, die Missachtung eines ausgeschilderten Radweges kostet zwischen 20 und 35 Euro.

SZ-Serie "Rauf aufs Rad": An der Brienner Straße dürfen Radfahrer in beide Richtungen fahren, Autos jedoch nicht.

An der Brienner Straße dürfen Radfahrer in beide Richtungen fahren, Autos jedoch nicht.

(Foto: Tobias Hase/dpa)

Müssen E-Fahrräder mit Plakette auf ausgeschilderten Radwegen fahren?

Es gibt unterschiedliche Arten von Elektro-Fahrrädern. Die geläufigste Form sind die sogenannten Pedelecs, die durch Trittunterstützung eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h erreichen können. Beträgt die erreichbare Höchstgeschwindigkeit 45 km/h, handelt es sich um ein S-Pedelec, welches mit einer Versicherungsplakette ausgezeichnet sein muss. S-Pedelecs zählen zu den Kleinkrafträdern und unterliegen deshalb den Regelungen für Kraftfahrzeuge. Ihre Fahrer benötigen eine Fahrerlaubnis, die mindestens der Klasse eines Rollerführerscheins (Klasse AM) entspricht. Das Fahren auf Radwegen ist mit S-Pedelecs untersagt und wird mit einem Bußgeld zwischen 15 und 30 Euro bestraft.

SZ-Serie "Rauf aufs Rad": S-Pedelec müssen mit einer Plakette gekennzeichnet werden.

S-Pedelec müssen mit einer Plakette gekennzeichnet werden.

(Foto: www.haibike.de | pd-f)

Welche Ampeln gelten für Radfahrer an Fußgängerkreuzungen?

Grundsätzlich gilt für Radfahrer auf benutzungspflichtigen Radwegen die Radfahrerampel, sofern vorhanden. Gibt es keine und werden sie an eine Kreuzung herangeführt, die auch von Fußgängern genutzt wird, so müssen sie sich an die Ampeln für Autofahrer halten. Zeigt die Ampel für Fußgänger grün, für Autos aber rot, ist Radfahrern das Abbiegen also verboten. Ausnahme besteht nur, wenn das Abbiegen durch einen zusätzlichen grünen Pfeil gestattet wird, Fußgänger haben dann dennoch Vorrang. Eine überfahrene rote Ampel wird streng geahndet und kann neben einer Geldbuße von bis zu 180 Euro auch einen Punkt in Flensburg zur Folge haben.

Welche Regeln gelten bei durchgezogener und gestrichelter Linie an Radwegen?

Ein Radfahrstreifen neben der Autospur wird durch eine durchgezogene weiße Linie kenntlich gemacht. Kraftfahrzeuge dürfen die durchgezogene Linie nicht überfahren. Eine Ausnahme darf nur dann gemacht werden, wenn das Überfahren der Linie notwendig ist, um einen dahinter liegenden Parkplatz oder Zufahrtsweg zu erreichen. Das Halten oder Parken auf dem Radweg ist für Kraftfahrzeuge untersagt.

SZ-Serie "Rauf aufs Rad": An der Elsenheimerstraße fährt ein Bus der MVG direkt neben dem Schutzstreifen für Radfahrer. Dieser ist durch eine gestrichelte Linie gekennzeichnet.

An der Elsenheimerstraße fährt ein Bus der MVG direkt neben dem Schutzstreifen für Radfahrer. Dieser ist durch eine gestrichelte Linie gekennzeichnet.

(Foto: Matthias Ferdinand Döring)

Ist die Linie neben der Autospur nicht durchgezogen, sondern gestrichelt, handelt es sich dabei um die Separierung eines sogenannten Schutzstreifens für Radfahrer. Auch hier dürfen Autos nicht halten oder parken, das Bußgeld beginnt bei 55 Euro. Autofahrer dürfen die Linie aber bei Bedarf überfahren, sofern der Radverkehr dadurch nicht behindert wird.

Hat die Einfärbung von Radwegen eine Bedeutung?

In Bezug auf die Straßenverkehrsordnung (StVO) ist die Einfärbung von Radwegen nicht von Bedeutung. Manche Abschnitte werden rot eingefärbt, damit Autofahrer sie besser wahrnehmen können, etwa an unübersichtlichen Kreuzungen oder viel befahrenen Straßen. Längere, ungefährlichere Strecken werden dagegen manchmal grün oder blau eingefärbt. Umfragen zufolge fühlen sich Radfahrer auf grün markierten Wegen sicherer, während rote Markierungen die Achtsamkeit steigern. Regelungen, die über die StVO festgeschrieben sind, also beispielsweise abgrenzende Linien, werden ausschließlich mit gelben oder weißen Markierungen gekennzeichnet.

SZ-Serie "Rauf aufs Rad": Rot eingefärbter Radweg an der Kreuzung Corneliusbrücke / Erhardtstraße.

Rot eingefärbter Radweg an der Kreuzung Corneliusbrücke / Erhardtstraße.

(Foto: Robert Haas)

Welche Regeln gelten in Fahrradstraßen und Fahrradzonen?

Laut Informationen der Stadt gibt es in München, Stand Oktober 2022, 91 Fahrradstraßen mit einer Gesamtlänge von 43 Kilometern. Offiziellen Angaben zufolge gilt München somit weiterhin als die Stadt mit den meisten Fahrradstraßen Deutschlands. Zudem ist für Radfahrer bei rund 400 der etwa 700 Einbahnstraßen Münchens das beidseitige Einfahren erlaubt.

SZ-Serie "Rauf aufs Rad": Fahrradfahrer in eine der neuen Fahrradstraßen in der Veterinärstraße an der Uni.

Fahrradfahrer in eine der neuen Fahrradstraßen in der Veterinärstraße an der Uni.

(Foto: Stephan Rumpf)

In Fahrradstraßen sind nur Fahrräder und E-Scooter erlaubt, außer andere Fahrzeuge werden mit Schildern zusätzlich zugelassen. In dem Fall gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h. Radfahrer haben dann nach wie vor Vorrang und dürfen nebeneinander fahren. Autos müssen beim Überholen wie sonst auch innerorts mindestens 1,50 Meter Abstand wahren, außerorts sind es sogar zwei Meter. Allerdings gilt - das wissen viele Radler nicht - an Kreuzungen rechts vor links, sofern es nicht anders ausgeschildert ist. Mehrere Fahrradstraßen können zu einer Fahrradzone zusammengefasst werden. Auf eckigen weißen Schildern mit blauem Kreis und Fahrrad wird dann zusätzlich das Wort "Zone" statt "Straße" vermerkt. Fahrradzonen gibt es in Münchner bislang jedoch nicht.

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