München:Amtsgericht verkündet erstes Urteil wegen Verstoßes gegen Corona-Auflagen

Weil ihr Sohn während des Lockdowns mit anderen Kindern im Hof spielte, muss eine Mutter nun ein Bußgeld zahlen.

Von Andreas Salch

Das Amtsgericht hat am Donnerstag gegen eine Münchnerin, die sich während des Lockdowns im Frühjahr dieses Jahres ohne triftigen Grund außerhalb ihrer Wohnung aufhielt, ein Bußgeld in Höhe von 75 Euro verhängt. Es ist das erste Urteil, das wegen eines Verstoßes gegen die Auflagen zur Eindämmung der Corona-Pandemie vom Amtsgericht München verkündet wurde.

Wie Richter Klaus-Peter Jüngst, der Sprecher des Gerichts, auf Anfrage mitteilte, habe es zwar bislang vier Verhandlungen wegen Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz gegeben. Doch sei in keiner ein Urteil ergangen. Entweder seien die Verhandlungen vertagt worden oder das Gericht habe den Einspruch der Betroffenen verworfen, da diese nicht erschienen.

In dem Verfahren am Donnerstag hatte eine 24-jährige Mutter von zwei Kindern Einspruch gegen ihren Bußgeldbescheid des Kreisverwaltungsreferats in Höhe von 150 Euro eingelegt. Sie hatte am Abend des 17. April gegen 19.30 Uhr ihre Wohnung in Neuhausen verlassen, unter anderem um ein Medikament für das jüngste ihrer beiden Kinder zu kaufen. Das ältere Kind nahm sie mit. Als der Bub auf dem Heimweg im Hinterhof des Anwesens, in dem die Frau mit ihrer Familie lebt, andere Kinder sah, fing er an mit ihnen zu spielen.

Natürlich habe sie einkaufen dürfen, sagte der Richter zu der 24-Jährigen. Aber die Kinder hätte sie nicht spielen lassen dürfen. Dafür habe es keinen triftigen Grund gegeben. Außerdem bestand Ansteckungsgefahr. Dies erfülle den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit. Der Einspruch gegen ihren Bußgeldbescheid werde wohl "wenig Erfolg" haben, meinte der Vorsitzende. Gleichwohl signalisierte er Bereitschaft, über dessen Höhe zu reden.

Da die Mutter Hausfrau ist und ihr Mann Alleinverdiener, bot das Gericht der 24-Jährigen an, die Höhe des Bußgeldes auf 75 Euro zu reduzieren. Die Frau nahm das Urteil sofort an, damit ist es rechtskräftig. Derzeit sind am Amtsgericht 60 weitere Verfahren anhängig, in denen es um Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz geht.

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