Nach Preisexplosion:Energiekosten: Wie Staat und Stadt helfen

Niemand soll frieren - deswegen gibt es Hilfe in Härtefällen. (Foto: Bernd Weißbrod/dpa)

Wer mit hohen Gas- oder Strompreise finanziell nicht zurechtkommt, kann auf öffentliche Hilfe hoffen.

Der Stadtrat hat in der Sitzung des Sozialausschusses am Donnerstag der Einrichtung eines Wärmefonds zugestimmt. Dieser wird von den Stadtwerken mit 20 Millionen Euro ausgestattet und soll bedürftigen Bürgern helfen, mit den exorbitanten Energiepreisen zurechtzukommen. Anträge auf Leistungen aus dem Fonds können von Januar 2023 an bei den Sozialbürgerhäusern und den Trägern der freien Wohlfahrt (zum Beispiel Diakonie) gestellt werden.

Haushalte mit geringem Einkommen können sich bei Androhung einer Sperrung des Haushaltsstroms oder der Heizenergie an ihr zuständiges Sozialbürgerhaus beziehungsweise Jobcenter oder die Schuldner- und Insolvenzberatung wenden. Dort wird geprüft, ob es sich um einen sogenannten Härtefall handelt, für den der Härtefallfonds zur Verfügung steht, der aus Stiftungsmitteln des Sozialreferats oder der Wohlfahrtsverbände finanziert wird. Bei den Sozialbürgerhäusern kann auch der städtische Stromkostenzuschuss beantragt werden, bis zu 50 Euro für Ein- und Zwei-Personen-Haushalte, bis zu 100 Euro für Haushalte ab drei Personen.

Berechtigt sind Menschen, deren Einkommen unter der Armutsrisikogrenze liegt oder unter dem Bedarf für den Bezug von Sozialhilfe, Hartz-IV- und Asylbewerberleistungen, ohne im Leistungsbezug zu sein. Bezieherinnen und Bezieher von Wohngeld bekommen einmalig den Bundesheizkostenzuschuss von 270 Euro. Bei Haushalten mit zwei Personen sind es 350 Euro, für jedes weitere Familienmitglied dann 70 Euro zusätzlich. Für Auszubildende und Studierende, die Bafög erhalten, gibt es 230 Euro. Wer Hartz-IV- oder Sozialhilfeleistungen bezieht, muss sich um die höheren Heizkosten nicht sorgen, sie werden vom Jobcenter und Sozialamt übernommen.

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