Sich zu verkleiden, kann eine teure Sache sein. Wer schon mal beim Kölner Karneval dabei war, weiß, dass selbst ein einigermaßen lächerliches Pinguinkostüm inklusive quietschgelber Gummiflossen mindestens 50 Euro kostet – und das war vor der Inflation. Doch das ist nichts im Vergleich zu dem Betrag, den man einkalkulieren muss, wenn man sich als falsches Maskottchen bei einem Fußballspiel einschleicht.
Rückblick, 14. Juni 2024, Auftakt der Fußball-Europameisterschaft in der Münchner Arena, Deutschland gewinnt 5:1 gegen Schottland. Abseits des Rasens gibt es plötzlich Aufregung: Denn neben dem offiziellen Maskottchen „Albärt“ turnt am Spielfeldrand plötzlich ein zweites herum. Es tanzt, winkt, klatscht mit den Fans ab – und wird wenig später aus dem Verkehr gezogen. Denn unter der Figur, die Albärt tatsächlich zum Verwechseln ähnlich sieht, verbirgt sich nicht der gebuchte Maskottchen-Mensch. Sondern der Berliner Youtuber und Journalist Marvin Wildhage.
Dieser Tage spricht Wildhage in einem Video noch mal über „die Maskottchen-Sache“. Und teilt mit: Die Nummer hat ihm einen Strafbefehl aus München in Höhe von knapp 23 000 Euro eingebracht. Das hiesige Amtsgericht bestätigt ein entsprechendes Schreiben und eine Summe im niedrigen fünfstelligen Bereich.
70 Tagessätze à 250 Euro soll Wildhage nach eigenen Angaben zahlen, hinzu kommt nach seiner Darstellung der Betrag, den er durch die Videos über die Aktion erzielt hat. Mit gefälschten Mitarbeiterausweisen und dem Kostüm, bestehend aus „Körperanzug, Kopf- und Beinteilen sowie einem Paar Schuhe“, habe sich Wildhage am Abend des 14. Juni 2024 als falscher Albärt Zutritt zum Innenraum des Stadions verschafft. Der Tatbestand aus Sicht der Staatsanwaltschaft: sechsfache Urkundenfälschung und das Erschleichen von Leistungen.
Wildhage sieht die Sache anders. „Ich habe ein sicherheitsrelevantes Problem bei einem internationalen Sportevent öffentlich gemacht“, erklärt er gegenüber der SZ – und das auf eine Weise, „die niemandem geschadet, aber Missstände sichtbar gemacht hat“. Das sollte laut Wildhage nicht kriminalisiert, sondern ernst genommen werden.
Und die Höhe der Geldstrafe? „Steht in keinem Verhältnis zu dem, was passiert ist“, sagt der 29-Jährige. Er habe ja nur zu Mitteln gegriffen, die allen frei zugänglich waren. Die Mitarbeiterausweise etwa, die Wildhage als Vorlage für die gefälschten Arbeitspapiere dienten, waren zuvor von etlichen Menschen in den sozialen Medien gepostet worden. Jeder „Hans und Franz“ hätte das machen können, sagt Wildhage. Die Staatsanwaltschaft hingegen sieht in Wildhages Aktion eine „Täuschung im Rechtsverkehr“ und wirft ihm vor, dass er als falsches Maskottchen das Spiel im Stadion verfolgen wollte, ohne dafür zu bezahlen.
Wildhage widerspricht: Denn als Maskottchen im Stadion zu sein, sei ja keine Dienstleistung, die man käuflich erwerben könne. Vielmehr bekomme in der Regel der Mensch unter dem Kostüm Geld dafür. Auch das Rechtsmagazin LTO schreibt in einem Artikel von 2024, es sei „fraglich“, ob man sich diese Leistung überhaupt erschleichen könne. Wäre Wildhage ohne Ticket als Fan auf die Tribüne gelangt, sei der Fall klar. Aber eine Leistung, die man sich nicht kaufen kann, könne man sich laut LTO auch nicht erschleichen. Das sei ungefähr genauso, wie wenn jemand auf dem Trittbrett eines Zuges mitfährt: Auch diese Leistung werde ja nicht gegen Bezahlung angeboten. „Überträgt man diese Argumentation auf den Maskottchen-Fall, könnte die Strafbarkeit auch wegen Erschleichens von Leistungen ausscheiden“, schreibt LTO.
Ob diese Argumentation Bestand hat, wird wohl ein Gericht entscheiden. Wildhage hat Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt. Im Mai soll es zur Verhandlung kommen.

