Es macht einen Unterschied, ob ein Gegenstand nagelneu ist – oder nur neuwertig, also fast wie neu. Welche Bedeutung diese Nuancierung im geschäftlichen Verkehr haben kann, darum ging es nun in einem Zivilprozess am Amtsgericht München. Der Gegenstand der juristischen Auseinandersetzung: eine Autofelge.
Der Kläger in dem Verfahren hatte sich über den Online-Marktplatz Ebay bei einem gewerblichen Händler eine Felge für einen BMW gekauft. Der Preis: 199,11 Euro. Bei einem BMW-Vertragshändler hätte dasselbe Modell 154,26 Euro mehr gekostet. Der Mann konnte sich als also freuen, ein Schnäppchen gemacht zu haben. Doch dann kam die Ernüchterung.
Denn der Verkäufer auf Ebay lieferte einfach nicht. Der Käufer setzte ihm daraufhin eine Frist – doch nichts geschah, woraufhin sich der Kläger eine nagelneue Felge bei einem BMW-Vertragshändler kaufte. Damit war die Sache für ihn aber längst nicht vom Tisch. Denn von dem Verkäufer auf Ebay verlangte er Schadenersatz für die Mehrkosten, die ihm beim Kauf der nagelneuen Felge entstanden waren.
Das Amtsgericht allerdings wies die Klage auf Schadenersatz ab. Ein Anspruch auf die Mehrkosten hätte der Kläger nur, wenn die Felge, die er auf Ebay kaufen wollte, „gleichwertig“ mit einer nagelneuen gewesen wäre. Das sei aber nicht der Fall gewesen. In seinem Angebot auf der Verkaufsplattform, so das Gericht, habe der Verkäufer ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich um eine „neuwertige Felge“ handle. Sie sei bereits einmal an einem Pkw montiert gewesen und später wieder demontiert worden. Verkäufer und Käufer hätten sich somit nicht über eine „neue, vollkommen unbenutzte Felge geeinigt“, wie der Kläger meint.
Überdies sei die Felge auf Ebay nicht in der Kategorie „Neu“ angeboten worden, sondern in der Kategorie „Neu. Sonstige“, in der mit neuwertigen Waren und nicht mit Neuware gehandelt werde. Neue Felgen und bereits benutzte Felgen, die von einem Auto wieder abmontiert wurden, fielen somit nicht in dieselbe „Warenkategorie“. Das Urteil des Amtsgerichts (Az. 161 C 23096/23) ist rechtskräftig.

