Innenstadt:E-Scooter dürfen nur noch auf festen Plätzen geparkt werden

Ein auf dem Gehsteig abgestellter E-Scooter: Innerhalb des Altstadtrings soll es das bald nicht mehr geben. (Foto: Stephan Rumpf)

Die Regel soll von Mitte des Jahres an innerhalb des Altstadtrings gelten. Wird ein Roller nicht auf der vorgesehenen Fläche abgestellt, laufen die Gebühren weiter.

Seit drei Jahren gehören die elektrischen Tretroller, auch E-Scooter genannt, zum Stadtbild. Fünf Anbieter gibt es derzeit nach Angaben der Stadt in München, mit insgesamt rund 10 000 Fahrzeugen. Weil sie aber von den Benutzern allzu oft wild geparkt werden, verschärft die Stadt nun die Regeln: Innerhalb des Altstadtrings dürfen die Roller nur noch an festgelegten Abstellplätzen geparkt werden. Dies soll von Mitte des Jahres an gelten.

40 Stellflächen werden im Zentrum geschaffen, noch Ende dieses Monats wird die Stadt bereits die ersten 15 beschildern und markieren. Das Mobilitätsreferat hat die neue Regelung gemeinsam mit den E-Scooter-Anbietern und dem Bezirksausschuss Altstadt-Lehel erarbeitet. Die neuen Parkflächen werden zum Beispiel am Stachus, am Rindermarkt, am Sendlinger Tor und in der Maximilianstraße entstehen. Die Gebühren laufen weiter, wenn der E-Scooter nicht auf der vorgesehenen Fläche abgestellt wird. Die Anbieter haben sich außerdem freiwillig dazu verpflichtet, die Nutzung der neuen Parkplätze attraktiver zu machen, etwa durch finanzielle Anreize. Wer einen Roller im Zentrum abstellt, muss künftig zudem ein Foto des geparkten Fahrzeugs an den jeweiligen Anbieter schicken.

Von Anfang an waren die E-Scooter ein Ärgernis für Fußgängerinnen und Fußgänger, die Beschwerden reißen nicht ab. Die Roller stehen oder liegen quer auf Bürgersteigen und sind besonders für Menschen mit einer Sehbehinderung eine gefährliche Stolperfalle.

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