Seit Jahren stagniert in München der Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektroautos. Die Stadt hat es bisher nicht geschafft, ein rechtssicheres Vergabeverfahren einzuleiten, und ist deshalb zweimal gescheitert. Jetzt soll es ein neues Vergabeverfahren geben, über das der Feriensenat des Stadtrats an diesem Mittwoch entscheidet.
Die Zeit wird knapp: Aktuell betreiben, bis auf eine Handvoll Ausnahmen, ausschließlich die Stadtwerke München (SWM) Ladepunkte im öffentlichen Raum, also am Straßenrand. Etwa 1200 Ladepunkte an 600 Ladestationen sind es, dazu kommen noch 350 öffentlich zugängliche SWM-Ladepunkte auf privaten Flächen. Die Ladestationen an den Straßen dürfen die SWM nur noch bis 30. Juni 2027 mit einer Sondernutzungsgenehmigung betreiben. Die Stationen auf Privatgrund sind von der Frist nicht betroffen.
Die Frage, ob die Stadt die ausdrücklich als „Interim“ bezeichnete Sondernutzung der SWM verlängern wird, was sie grundsätzlich kann, beantwortet das Mobilitätsreferat (MOR) nicht. In der Vorlage für den Stadtrat heißt es dazu aber: „Da im Juni 2027 die aktuell geltende Sondernutzungsgenehmigung für die von der Stadtwerke München GmbH errichtete Ladeinfrastruktur ausläuft, muss so schnell wie möglich ein Verfahren etabliert werden.“
Sollte der Feriensenat sich für ein neues Vergabeverfahren entscheiden, will das MOR bis November eine Vorlage mit Details zur Vergabe, Anforderungen an künftige Betreiber und einer genauen Bedarfsermittlung erarbeiten, über die dann der Mobilitätsausschuss entscheidet. Das Verfahren wird nach Angaben des Referats dann etwa ein halbes Jahr dauern. Sollte alles reibungslos ablaufen, wäre es eine Punktlandung. Sollte es aber Klagen dagegen geben, könnte sich alles verzögern. Um zu verhindern, dass München dann vorübergehend ohne Ladeinfrastruktur dastehe, werde man eine Übergangslösung finden, sagte die stellvertretende Mobilitätsreferentin Sabine Effner am Montag in einer Presserunde. Wie diese aussehen könnte, ließ sie offen.
Um zu verstehen, wieso sich zwar die Anzahl der reinen Elektroautos in den vergangenen drei Jahren auf mehr als 50 000 fast verdreifacht hat, in derselben Zeit aber keine neuen Ladepunkte in der Stadt geschaffen wurden, muss man ein wenig zurückblicken: Im Jahr 2016 betraute die Stadt die SWM mit dem Aufbau und Betrieb von Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum. Damals, berichtete Effner, habe es noch keinen Wettbewerb gegeben und keine Aussicht darauf, dass sich Unternehmen finden, die eine Ladeinfrastruktur dauerhaft eigenwirtschaftlich betreiben würden.
Weil die Zahl der E-Autos immer weiter stieg, startete 2020 das damals noch für die Elektromobilität zuständige Referat für Gesundheit und Umwelt (RGU), das es in dieser Form seit Anfang 2021 nicht mehr gibt, eine Ausschreibung für neue Ladesäulen, welche die Vergabekammer Südbayern im Oktober 2023 für unzulässig erklärte, nachdem ein zu kurz gekommener Bewerber einen Nachprüfungsantrag gestellt hatte.
Ebenfalls 2023 klagte das Unternehmen Qwello gegen die Stadt, weil ihm die Genehmigung zum Aufbau von rund 800 Ladesäulen verwehrt wurde, mit dem Hinweis auf die laufende Ausschreibung. Das Verfahren am Verwaltungsgericht München zog sich bis zum Februar 2026 hin. In der Zwischenzeit hatte das Mobilitätsreferat die Verantwortung für die E-Mobilität übernommen und Anfang 2025 ein neues Vergabeverfahren gestartet, ein sogenanntes verwaltungsrechtliches Verteilverfahren.
Dafür hatte die Verwaltung das Stadtgebiet in Kontingente für Ladesäulen unterteilt und wollte bei mehreren geeigneten Bewerbern pro Kontingent das Los entscheiden lassen. Das wiederum scheiterte am Verwaltungsgericht, unter anderem, weil bei diesem Verfahren der Bestand der SWM nicht einbezogen wurde und deshalb nicht alle Bewerberfirmen gleich behandelt worden seien. Dies nennt man „nicht diskriminierungsfrei“.
Nun muss die Stadt wieder von vorn anfangen und will eine sogenannte Konzessionsvergabe starten, bei der sich auch die SWM neu um Ladestandorte bewerben müssen. Ob sie das auch vorhaben, lassen die Stadtwerke offen. „Die SWM werden auf der Grundlage der näheren Ausgestaltung des Verfahrens über das weitere Vorgehen entscheiden“, teilt ein Sprecher mit.
Der wesentliche Unterschied einer Konzessionsvergabe zum vorherigen Verfahren liegt darin, dass die Stadt mehr Mitsprache hätte, also etwa Vorgaben zur Barrierefreiheit, Nutzung von Ökostrom oder Leistung machen könnte.
Wie viele neue Ladepunkte gebaut werden, will das Mobilitätsreferat nach einer Bedarfsanalyse neu bestimmen. Zuletzt war von 1300 zusätzlichen Lademöglichkeiten die Rede, wobei es sich um Normalladesäulen handelt. Schnellladesäulen solle es laut Sabine Effner nur auf privatem Grund geben, nicht aber am Straßenrand, weil sie dort zu viel Platz einnehmen würden.

