Autos mit Elektroantrieb sollen künftig in Bayern drei Stunden lang kostenlos auf Parkplätzen im öffentlichen Straßenraum parken dürfen, sofern sie ein sogenanntes E-Kennzeichen haben. Das betrifft sowohl Fahrzeuge mit reinem Batterieantrieb als auch Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Brennstoffzelle. Dem bayerischen Städtetag und der Stadt München gefällt diese einheitliche Regelung aber nicht. Sie sehen ihren Gestaltungsspielraum durch die neue Regelung eingeschränkt.
In München ist das Parken für E-Autos schon seit September 2018 gratis – allerdings nur für zwei Stunden. Die Berechtigten können wahlweise eine Parkscheibe auslegen oder via Handyparken-App einen digitalen Parkausweis beziehen. An Ladesäulen können E-Autos tagsüber vier Stunden während des Ladens sowie nachts (zwischen 20 und 8 Uhr und auch, wenn der Ladevorgang beendet ist) kostenfrei parken.
Damals, 2018, waren in München gerade einmal rund 3200 E-Fahrzeuge zugelassen. Sechs Jahre später sind es zwar mehr als zehnmal so viele, doch „viel“ ist angesichts der rund 780 000 Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor relativ. Der Freistaat will mit der einheitlichen Regelung einen Anreiz zum Umstieg auf Elektromobilität schaffen. Wie sich die neue Verordnung aber auf die Stadt München auswirken könnte, kann das Mobilitätsreferat derzeit nicht sagen. Sie liege der Stadt bislang nicht vor.

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Das Mobilitätsreferat bedauert nach Auskunft einer Sprecherin aber, dass den Kommunen mit dieser Regelung der Gestaltungsspielraum für die unterschiedlichen Erfordernisse der einzelnen Örtlichkeiten genommen werde und es nicht im Vorfeld einbezogen worden sei, um Vor- und Nachteile für Kommunen gemeinsam zu erörtern. Auch der bayerische Städtetag erklärte, Kommunen sollten selbst bestimmen dürfen, wie sie ihren Parkraum bewirtschaften.
„Eine generelle Parkgebührenbefreiung beziehungsweise Parkdauerbegrenzung für Elektrofahrzeuge widerspricht dem Münchner Grundprinzip der Nachfragesteuerung durch Entgelt“, so die Sprecherin. „Da in München bereits eine Regelung zum kostenfreien Parken für E-Autos existiert, wird weniger mit einer steuernden Wirkung als mit ‚Mitnahmeeffekten‘ gerechnet.“
In München gibt es rund 67 000 Parkplätze im öffentlichen Straßenraum, die unter die Parkraumbewirtschaftung der Stadt fallen. Dort müssen die Autofahrerinnen und -fahrer entweder einen Parkschein lösen oder eine Parkscheibe auslegen. 1980 Parkplätze am Straßenrand gibt es derzeit noch in der Altstadt. Ob die Stadt künftige weniger an Parkgebühren einnimmt, sei nicht vorhersehbar, teilt das Mobilitätsreferat mit.
In der Landeshauptstadt München setzten sich die Einkünfte aus den Parkscheinautomaten am Straßenrand und aus der Handyparken-App zusammen. Im Oktober 2024 wurden in der Handyparken-App 16,7 Prozent aller Parkscheine von E-Fahrzeugen erzeugt. Laut städtischen Berechnungen sparten sich die E-Autofahrer bei zwei Stunden kostenloser Parkdauer insgesamt Parkgebühren in Höhe von rund 88 000 Euro, das entspricht etwa sechs Prozent des Umsatzes aus der Handyparken-App. Aufs Jahr gerechnet entgehen der Stadt 2024 durch die Parkgebührenbefreiung für E-Fahrzeuge rund eine Million Euro.
Das Mobilitätsreferat weist darauf hin, dass bei dieser Rechnung Autofahrer, die die Parkgebührenbefreiung per Parkscheibe nutzen, in diesen Werten nicht berücksichtigt werden können, die tatsächliche Summe also höher sei.