Zum Arbeiten war Teodor Z. nach eigenen Angaben „zu faul“. Lieber ließ er sich nach seinem Hauptschulabschluss von seiner alleinerziehenden Mutter und Verwandten aushalten. Der schwunghafte Handel mit Drogen allerdings war ihm offenbar nicht zu anstrengend, ebenso wenig wie massive Bedrohungen oder räuberische Erpressung. Das heimische Kinderzimmer wird der 21-Jährige nun nach dem Urteil der 11. Jugendstrafkammer am Landgericht München I für vier Jahre und neun Monate mit einer Gefängniszelle eintauschen.
Die Kammer unter dem Vorsitz von Stephan Kirchinger war am Ende davon überzeugt, dass Teodor Z. mit Kokain und Marihuana dealte. Die Drogen bunkerte er im Kühlschrank seiner Nachbarin. In der Wohnung der Frau lebte auch noch ihre minderjährige Tochter.
Auch die Tatsache, dass Teodor Z. einen Minderjährigen zum Drogenhandel anstiftete, sah das Gericht als erwiesen an. Vor etwa einem Jahr schickte er einen 16-Jährigen mit zwei Plomben Koks los, um sie an der Friedenheimer Brücke zu verkaufen. Anschließend kassierte Teodor Z. mindestens 140 Euro ab.
Der 16-Jährige, gegen den noch zwei weitere Drogenverfahren bei der Staatsanwaltschaft anhängig sind, wollte aus dem Geschäft mit Teodor Z. aussteigen. Der soll daraufhin einen Freund des 16-Jährigen bedroht haben mit den Worten: „Du weißt nicht, wer ich bin, du weißt nichts von dieser Wohnung und du hast nichts gesehen! Wenn Leute deswegen zur Polizei gehen, werden sie abgestochen!“ Er wolle 500 Euro von dem Minderjährigen oder Wertgegenstände.
Am 16. November 2023 trafen sich die drei im Hof der Wohnung von Z. in Neuhausen-Nymphenburg. Z. lockte die beiden in den Keller, zog dort einen Spitzhammer und erklärte, dass er nun zuschlagen werde. „Knie oder Hand?“, fragte er den Freund, wenn er nicht 500 Euro bekomme. Zum 16-Jährigen sagte er, er solle zurückgehen, „wegen der Blutspritzer“. Letztendlich gab sich Z. dann mit zwei Paar neuwertigen Sneakern zufrieden, die die Burschen mitgebracht hatten. Als er noch weitere 200 Euro forderte, ging der Freund des 16-Jährigen zur Polizei.
Verteidigerin Birgit Schwerdt hatte zu Prozessbeginn angekündigt, ihr Mandant werde vorerst schweigen. Sie wolle sich von der Geschichte und den Beteiligten erst einmal ein Bild machen. Dazu kam sie allerdings nicht, zumal alle Beteiligten bis auf den Geschädigten von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machten. Nach einem Verständigungsgespräch zwischen Staatsanwaltschaft, Gericht und Verteidigung legte Teodor Z. ein Geständnis ab. Rechtsanwältin Schwerdt kündigte an, das Urteil anzunehmen und nicht in Revision zu gehen.