Prozess am Landgericht München:Hohe Haftstrafen für jugendliche Messerstecher

Tatort einer Messerstecherei: ein Hinterhof am Rosenheimer Platz. (Foto: Leonhard Simon)

Die 15 und 16 Jahre alten Täter hatten am Rosenheimer Platz bei einem Drogendeal einen 17-Jährigen niedergestochen. Den Hauptangeklagten bezeichnet das Gericht als "kalt und gefühllos", selbst in der Untersuchungshaft habe er noch "Psychospielchen" betrieben.

Die 1. Große Jugendkammer des Landgerichts München I hat am Dienstag zwei Jugendliche wegen Totschlags und versuchten Raubs mit Todesfolge zu hohen Haftstrafen verurteilt. Nach Auffassung der Kammer wollten die damals 15 und 16 Jahre alten Jugendlichen im Dezember 2021 bei einem Drogendeal in einer Passage am Rosenheimer Platz den Verkäufer bestehlen. Im folgenden Handgemenge zog der 16-Jährige ein Messer und stach zweimal zu. Das 17-jährige Opfer verstarb am nächsten Tag in einer Klinik.

Der Vorsitzende Richter Stephan Kirchinger fand im Urteil klare Worte: Der Haupttäter, der zu einer Jugendstrafe von acht Jahren verurteilt wurde, habe sich "kalt und gefühllos" gezeigt. Selbst in der Untersuchungshaft habe der Angeklagte noch "Psychospielchen" betrieben. Wenn man es nicht mit einem Menschen zu tun hätte, müsste man "seine Festplatte neu formatieren". Es zeige sich ein "kaum zu bewältigender Erziehungsbedarf", dem stünden auch noch "nur begrenzt intellektuelle Fähigkeiten" entgegen.

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Das Mordmerkmal der Habgier erkannte das Gericht nicht an. Der 16-jährige Haupttäter hatte in der Verhandlung erklärt, er habe das Messer eingesetzt, um fliehen zu können. Da der Haupttäter "mit Kenntnis und Billigung des Mitangeklagten" zugestochen habe, wurde der 15-jährige Mittäter zu vier Jahren und neun Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Zudem ordnete das Gericht bei beiden Jugendlichen die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an, teilte Gerichts-Pressesprecher Laurent Lafleur mit. Die Verhandlung hatte unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden.

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