Landgericht München:83-Jähriger nach Tötung von Ehefrau wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen

Das Landgericht München I hat einen 83 Jahre alten Angeklagten wegen Schuldunfähigkeit vom Vorwurf der Tötung der Ehefrau freigesprochen. Die Strafkammer habe nicht ausschließen können, dass die Steuerungsfähigkeit des Mannes bei der Tat aufgrund einer Depression aufgehoben war, sagte ein Gerichtssprecher. Der Mann war angeklagt, seine schwer an Demenz erkrankte Ehefrau umgebracht zu haben. Im Unterschied zu vielen anderen Prozessen, in denen Angeklagte wegen einer psychischen Erkrankung schuldunfähig sind, verzichteten die Richter bei dem 83-Jährigen auf die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik. Von dem hoch betagten Mann gehe keine Gefahr einer erneuten Tat aus, begründete dies die Kammer. Das Urteil erging im Einklang mit der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung.

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