Süddeutsche Zeitung

Coronavirus:Wirtshaus Donisl reicht Klage gegen Allianz ein

Bundesweit klagen Gastronomen gegen Versicherungen, die nicht für die coronabedingten Schließungen zahlen wollen. Auch das bekannte Wirtshaus am Marienplatz sieht sich im Recht.

Die Allianz hat in der Corona-Pandemie neuen juristischen Ärger mit ihren Betriebsschließungsversicherungen. Die Geschäftsführung des über die Münchner Stadtgrenzen hinaus bekannten Wirtshauses Donisl am Marienplatz hat gegen die Vereinbarung Klage eingereicht, die der größte deutsche Versicherer im Frühjahr mit vielen seiner Kunden aus der Gastronomie abgeschlossen hatte. Das teilte die vom Donisl beauftragte Anwaltskanzlei Beiten Burkhardt am Mittwoch mit. Im Rahmen der Vereinbarung hatte die Allianz den Wirten 15 Prozent ihrer Kosten ersetzt, aber Rechtsansprüche aus den Betriebsschließungspolicen nicht anerkannt. Die Anwaltskanzlei wirft dem Unternehmen vor, diese Vereinbarung sei ungültig und sittenwidrig. Die Allianz wies das zurück. Bislang ist die Klage noch nicht zugestellt.

Seit Monaten läuft bundesweit vor den Zivilkammern eine Prozesswelle von Gastronomen gegen Versicherungen, die nicht für die coronabedingten Schließungen zahlen wollen. Bislang kamen die Klagen aber von Wirten, die die Vereinbarung nicht unterschrieben hatten. Der Donisl ist nun das erste Wirtshaus, das eine Klage gegen diese Vereinbarung öffentlich macht, die neben der Allianz noch weitere Versicherer ihren Gastronomie- und Hotelkunden angeboten hatten. Grundlage der Klage ist unter anderem, dass das Münchner Landgericht die Versicherungsbedingungen der Allianz bei mehreren der bisherigen Zivilprozesse als intransparent kritisiert hat. Bei den strittigen Policen sind ausdrücklich Schließungen auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes versichert. Die Allianz hat in den Bedingungen eine Reihe von Krankheiten und Erregern aufgezählt, zu denen Covid-19 als neue Krankheit nicht zählt. Ausdrücklich ausgeschlossen sind in den Policen aber nur Prionenerkrankungen, also die Rinderseuche BSE und verwandte Formen.

Die Donisl-Anwälte argumentieren nun auf dieser Grundlage, dass die 15-Prozent-Vereinbarung von vornherein ungültig sei, weil die Rechtsansprüche gedeckt seien. Zudem wirft die Kanzlei der Allianz vor, die Gastronomen unter Druck gesetzt zu haben. "Diese Vereinbarung ist insbesondere sittenwidrig", sagte Anwalt Maximilian Degenhart. "Die Beklagte" - also die Allianz - "hat der Klägerin nach dem Prinzip "do or die" bildlich gesprochen die Pistole an die Brust gesetzt, das "kulante" Angebot an eine kurze, dreiwöchige Frist gebunden und die Klägerin so in sittenwidriger Art und Weise unter Druck gesetzt, eine Versicherungsleistung in Höhe von nur 15 Prozent anzunehmen."

Die Allianz wehrt sich: "Unser Angebot erfolgte ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht und dem expliziten Hinweis, dass bei Annahme unseres Angebots keine weiteren Ansprüche erhoben werden können", erklärte ein Sprecher. Der Konzern will demnach auch für den Fall, dass die Allianz schlussendlich vor den Gerichten gewinnt, kein Geld von Wirten zurückfordern, die die Vereinbarung unterschrieben haben. Bislang gibt es laut Allianz auch kein Urteil, bei dem der Konzern zu Zahlungen aus der Betriebsschließungsversicherung in Verbindung mit Corona verurteilt worden wäre. Die bisher abgeschlossenen Fälle sind laut Unternehmen alle zu Gunsten der Allianz ausgegangen. Allerdings stehen in vielen Fällen die Entscheidungen noch aus.

Anwalt Degenhart verweist darauf, dass der Allianz die Gefahr einer Pandemie durchaus bekannt war. So gab es 2006 eine gemeinsame Studie von Allianz und dem Rheinisch-Westfälischen Institut für Wirtschaftsforschung, in der der auf die Risiken hingewiesen wurde. "Die Frage ist daher nicht, ob eine Pandemie kommt, sondern wann sie kommt", sagte der damalige Präsident des Robert-Koch-Instituts, Reinhard Kurth, in einem Interview mit den Studienautoren.

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