Süddeutsche Zeitung

Stadt München:Theater-Betreiber wehrt sich gegen "Luftsteuer"

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Seit Monaten sind die Kulturbetriebe geschlossen und die Lichtreklame ausgeschaltet. Dennoch sollen die Spielstätten die dafür fällige "Luftsteuer"-Gebühr bezahlen - das stößt auf Verwunderung.

Von Stefanie Schwetz, Schwabing

Die Luft wird dünn in München, jedenfalls für jene Gewerbe- und Kultureinrichtungen, die seit Monaten nicht ihrem gewohnten Tag- und Nachtwerk nachgehen können und dürfen. Was diese Einrichtungen aber trotz alledem dürfen und sogar leisten müssen, ist die Abgabe der sogenannten Luftsteuer. Das ist die mit einer Sondernutzungserlaubnis einhergehende Gebühr "für Anlagen, die im öffentlichen Verkehrsraum errichtet werden oder in ihn hineinragen". So steht es auf der Homepage der Stadt München. Dabei geht es zum Beispiel um Markisen, Plakate, Automaten, Schilder oder Leuchtreklamen.

Was aber bedeutet das in Zeiten, in denen man all das nicht braucht? Wenn ein Schild nur ein unbelebtes Ladenlokal ziert und eine Leuchtreklame vor einer Kulturstätte nichts mehr zu beleuchten hat? Diese Fragen stellt sich auch Dietmar Höss, Betreiber des Schwabinger Rationaltheaters.

Im Dezember erhielt er eine Zahlungsaufforderung in Höhe von 166 Euro. Es ging um die Sondernutzungsgebühr für die Leuchtreklame an dem Gebäude an der Hesseloherstraße 18. Höss glaubte, das sei ein Irrtum, besonders weil solche Beträge gewöhnlich abgebucht werden. Am 2. Februar kam dann von der Stadtkämmerei der Stadt ein Mahnschreiben über 182,50 Euro, was bei Höss wiederum auf Verwunderung stieß.

Seit elf Monaten ist das Rationaltheater geschlossen, die finanzielle Situation extrem angespannt. Umso unerfreulicher, dass von den Corona-Zuwendungen von Land und Bund Ausgaben wie die Luftsteuer bestritten werden müssen. Da bietet auch die Erkenntnis, dass Leuchtmittelsteuern Tradition haben, keinen Trost. Was im Mittelalter die Abgabe für Kerzenwachs war, geriet in der Neuzeit zur Gebühr für Glühbirnen.

Gleichwohl will Höss das nicht auf sich sitzen lassen. Am 9. Februar schrieb er an Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) und beklagte das fehlende Feingefühl der Stadtkämmerei gegenüber Kultureinrichtungen in diesen Krisenzeiten. Außerdem fehlt dem Theatermann jegliches Verständnis dafür, dass "wir unser Theater aufgrund einer behördlichen Anweisung schließen müssen und gleichzeitig für die nicht beleuchtete Leuchtreklame eine Gebühr bezahlen sollen". Eine Antwort bekam Höss bislang nicht, einzig einen Zwischenbescheid vom 18. Februar, dass die Nachricht eingegangen sei. "Sie werden so schnell wie möglich eine Antwort erhalten", heißt es darin.

Allerdings gab es aufgrund der anhaltenden Corona-Krise bereits im Dezember 2020 einen Antrag auf Verlängerung eines Gebührenerlasses vom 22. Juli für Warenauslagen und Markisen. Dem wurde am 16. Dezember mit einem Stadtratsbeschluss stattgegeben. Warum aber gilt für Waren und Markisen ein Gebührenerlass, für unbeleuchtete Leuchtreklamen und Schilder aber nicht?

Natürlich sei sein Theater kein Einzelfall, weiß Dietmar Höss. Dennoch findet er, dass solche Maßnahmen einer der reichsten Städte Europas unwürdig seien. Dennoch scheint die Münchner Luft nach Ansicht der Stadt einiges wert zu sein, selbst wenn manchem angesichts einiger unerklärlicher Zahlungsaufforderungen der Atem stockt.

Im Rationaltheater bleibt es vorerst dunkel. Wie das bürokratische Trauerspiel um die Luftsteuer derweil weitergeht, und ob die Stadt München Licht in diese bizarre Angelegenheit zu bringen vermag, bleibt einstweilen offen.

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SZ vom 27.02.2021
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