Gastronomie:München erlaubt Parkplatz-Kneipen

Kiosk "Pioniere 37" in München, 2018

Gastronomen dürfen ihre Freischankflächen ausweiten dürfen, sobald sie ihre Pforten wieder öffnen.

(Foto: Alessandra Schellnegger)

Wenn am Montag die Restaurants wieder öffnen, könnten in der Stadt Tische und Stühle in Bereichen auftauchen, die dafür bisher tabu waren.

Ein Bier, wo bisher das Auto stand? Schnitzel mit Pommes statt Kontrolle der Parklizenz? Wenn Münchens Wirte auf das Angebot des Rathauses eingehen, werden demnächst Tische und Stühle an bisherigen Tabu-Bereichen auftauchen. Die Vollversammlung des Stadtrats stimmte am Mittwoch einer deutlich großzügigeren Haltung bei der Genehmigung von Freischankflächen zu - im Interesse der Wirte, mit deren finanzieller Situation es coronabedingt nicht zum Besten steht.

Die Open-Air-Bereiche dürfen nun auf Antrag deutlich vergrößert werden, sofern es die örtliche Situation zulässt. Am 18. Mai dürfen die Münchner erstmals wieder Essen und Getränke direkt im Lokal genießen, vorerst aber nur bis 20 Uhr und unter freiem Himmel. Da aber die Gäste erhebliche Mindestabstände einhalten müssen, würden die Kapazitäten sowohl auf den Freischankflächen als auch in Biergärten empfindlich schrumpfen.

Komplett anarchisch soll es am Straßenrand nicht zugehen. Nicht in Frage kommt für Kreisverwaltungsreferent Thomas Böhle etwa eine weitere Verschmälerung der Bürgersteige. Die heute übliche Restgehwegbreite von 1,60 Meter zwischen Tischen und Bordstein stelle ein absolutes Mindestmaß dar, auch Rollstühle und Kinderwägen müssten schließlich durch. Es müsse vermieden werden, dass Fußgänger auf die Straße ausweichen müssen. Weshalb eine pauschale Reduzierung der Mindestmaße nicht vertretbar sei. Bei stark frequentierten Gehwegen wie an der Leopoldstraße stünden den Passanten sogar mindestens drei Meter zur Verfügung.

Statt einer Verbreiterung schlägt Münchens Ordnungsbehörde eine Verlängerung der Freischankbereiche vor. Derzeit darf jeder Wirt nur direkt vor dem eigenen Lokal Tische und Stühle platzieren. Künftig soll er auch Flächen vor den Nachbarhäusern mitnutzen dürfen - unter der Voraussetzung, dass sich dort keine Einfahrt, kein Geschäft und keine Wohnung befindet. Denn die Interessen der Nicht-Gäste will Böhle auch in Corona-Zeiten weiter berücksichtigt wissen.

Zumindest temporär sollen Münchens Gastronomen auch Auto-Parkplätze neben ihrem Lokal okkupieren dürfen. Ebenfalls mit strengen Vorsichtsmaßnahmen, denn es soll möglichst nicht zu Unfällen kommen. Deshalb dürfen nur in Tempo-30-Straßen Parkplatz-Kneipen ihren Betrieb aufnehmen. Die Bereiche müssen zur Straße hin abgetrennt und praktisch wie eine Baustelle abgesichert sein - lediglich an der Längsseite tun es notfalls auch ein paar Pflanztröge. Klar ist aber: Der Zugang darf nur vom Gehweg aus erfolgen dürfen, nicht etwa von der Straße aus. Zudem gilt es einige Abstandsregelungen zu Kreuzungen und Einfahrten zu beachten.

Das KVR will in Gesprächen mit der MVG klären, inwieweit Bus- und Tramlinien den Betrieb einer Freischankfläche am Straßenrand beeinflussen. Bäume und Sträucher müssen geschont werden und dürfen nicht als Lichtmast oder Schild-Halterung missbraucht werden. Die Bezirksausschüsse dürfen vorübergehend bei der Ausweisung von Freischankflächen nicht mehr mitreden. Das würde nach Ansicht des Stadtrats zu viel Zeit verschlingen, so dass der Sommer bis zu einer Genehmigung ungünstigerweise schon vorbei sein könnte. Zumal Bezirksausschüsse normalerweise eher restriktiv verfahren.

Der Stadtrat war begeistert über die neuen Möglichkeiten und stimmte einstimmig zu - nur die Parkplatz-Okkupation missfiel FDP, Bayernpartei und AfD, die diesen Punkt daher ablehnten. Auf Wunsch der CSU prüft das KVR eine größtmögliche Absenkung der Gebühren für Freischankflächen. Komplett auf null geht aus rechtlichen Gründen nicht, Böhle will aber minimieren, so weit es eben geht.

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