Süddeutsche Zeitung

München heute:Gastronom klagt gegen Ausschankverbot / Weitere Warnstreiks in Kitas geplant

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Von Franz Kotteder

Wer Alkohol trinkt, wird lustig und ausgelassen und kommt gerne mal dem Nebenmann (oder der Nebenfrau) zu nahe: Das haben umfangreiche Testreihen über viele Jahrhunderte hinweg zweifelsfrei ergeben. Und deshalb hat der Krisenstab der Stadt München nun beschlossen, bei Erreichen des Risikowerts von 50 Infizierten auf 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen nun noch strengere Maßnahmen zu ergreifen: Von 22 Uhr an darf in allen Gaststätten der Stadt bis zum 27. Oktober kein Alkohol mehr ausgeschenkt werden. Das ist ein relativ rigoroser Eingriff; die bayerische Staatsregierung empfiehlt den Gemeinden, im Falle eines Alkoholverbots 23 Uhr festzusetzen.

Nun ist es dem Virus vermutlich ziemlich gleichgültig, was die Uhr geschlagen hat, und wer sich hemmungslos betrinken will, schafft das in aller Regel auch dann, wenn es in der Kneipe nichts mehr gibt. Die Münchner Wirtinnen und Wirte fühlen sich deshalb auch mies behandelt von der Politik. Laut Robert-Koch-Institut tragen die Gaststätten nur zu 0,5 Prozent am Infektionsgeschehen bei - aber wenn es darum geht, andere Saiten aufzuziehen und der Bevölkerung klar zu machen, dass nun Schluss mit lustig ist, dann denken die Kommunalpolitiker zuallererst an Restaurants, Wirtshäuser, Bars und Kneipen. Obendrein ändern sich die Regelungen auch häufig: Mal sind fünf Personen an einem Tisch erlaubt, mal zehn, dann wieder nur fünf. Das berühmte Kumpel-Axiom des bayerischen Wirtschaftsministers Hubert Aiwanger (Freie Wähler) war da nur der Anfang.

In der Landeshauptstadt wurden die Allgemeinverfügungen der Stadt von der Gastronomie bisher weitgehend klaglos akzeptiert und umgesetzt. Der bislang äußerst gemäßigte Branchenverband Dehoga fordert nach den neuesten Anordnungen nun mehr Planungssicherheit für seine Mitglieder, klarere Regeln und Anerkennung dafür, dass in den Gaststätten hygienemäßig in der Regel alles seine Ordnung hat, im Unterschied zu vielen privaten Feiern. Und die Betreiber eines Gourmetrestaurants klagen jetzt sogar gegen die Stadt, weil sie nach der neuen Regelung ihre Menüs eigentlich nicht mehr mit Weinbegleitung anbieten können. Die Klage ist verbunden mit einem Eilantrag - weshalb das Ausschankverbot unter Umständen am Mittwochabend schon wieder Makulatur sein kann.

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