Lockerungen:Diese Corona-Regeln gelten jetzt in München

Lockerungen: Endlich wieder mal ein Ausflug in den Tierpark: Vor dem Eingang zu Hellabrunn bildeten sich am Sonntag lange Schlangen.

Endlich wieder mal ein Ausflug in den Tierpark: Vor dem Eingang zu Hellabrunn bildeten sich am Sonntag lange Schlangen.

(Foto: Sebastian Gabriel)

Weil die Stadt fünf Tage nacheinander unter der Sieben-Tage-Inzidenz von 35 geblieben ist, werden von diesem Mittwoch an die Regeln weiter gelockert. Treffen von drei Haushalten sind wieder möglich. Ein Überblick.

Das Leben in München ist wieder ein ganzes Stückchen normaler geworden. Und nun kommen weitere Lockerungen hinzu: Am Montag betrug die Sieben-Tage-Inzidenz wie am Vortag 30,7, meldete das Robert-Koch-Institut (RKI). Damit lag sie den fünften Tag in Serie unter 35. Das bedeutet: Von diesem Mittwoch an werden Treffen von bis zu drei Hausständen gleichzeitig erlaubt, maximal aber zehn Personen, so steht es in der bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Die zu den Haushalten gehörenden Kinder unter 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt. Grundsätzlich auch nicht mitgezählt werden vollständig geimpfte und genesene Menschen - weder was die Zahl der Hausstände noch die Höchstpersonenzahl betrifft. Zuvor waren in München Treffen von zwei Haushalten mit maximal fünf Personen erlaubt.

Bereits seit Sonntag gelten in der Stadt weitere Lockerungen, da die Inzidenz am Freitag den fünften Tag in Serie unter dem Grenzwert von 50 gelegen hatte.

Kitas dürfen den normalen Betrieb aufnehmen, an allen Schulen wäre nach den Pfingstferien wieder Präsenzunterricht für alle Schüler möglich, wenn die Inzidenz bis dahin nicht wieder steigt - allerdings mit Masken- und Testpflicht.

In vielen Bereichen entfällt die Pflicht, vorher einen Termin zu buchen und sich zu registrieren - etwa in Geschäften, aber auch in Zoos, Botanischen Gärten, Museen oder Ausstellungen. Für Ladengeschäfte bleiben allerdings weiterhin Begrenzungen der Kundenzahlen bestehen.

Außerdem entfällt beim Besuch der Außengastronomie (bis 22 Uhr) die Testpflicht sowie die Pflicht zur vorherigen Terminbuchung.

Die Testpflicht entfällt auch in Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos, bei kulturellen sowie Sport-Veranstaltungen unter freiem Himmel (maximal 250 Zuschauer mit festen Sitzplätzen), in Freibädern (nach vorheriger Terminbuchung), in Außenbereichen medizinischer Thermen, beim kontaktfreien Sport im Innenbereich und Kontaktsport unter freiem Himmel mit maximal 25 Personen, in Fitnessstudios (nach vorheriger Terminbuchung) und im touristischen Ausflugsverkehr sowie bei Stadtführungen und anderen Führungen im Freien. Voraussetzung ist in allen Bereichen ein Hygienekonzept.

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