Trotz anstehender Abiprüfungen:Münchens Lehrerinnen und Lehrer müssen auf Impfung warten

Abi 2021 Prünfungsräumlichkeiten

Räume für die Abiturprüfungen: Hier müssen Lehrkräfte die Schülerinnen und Schüler beaufsichtigen. Bevorzugt gegen Corona geimpft werden sie allerdings nicht.

(Foto: Catherina Hess)

Die Stadt sieht keine Möglichkeit, Lehrpersonal an weiterführenden Schulen vorzuziehen. Auch der Freistaat stellt keinen extra Impfstoff zur Verfügung - obwohl der Kultusminister eine bevorzugte Impfung in Aussicht gestellt hat.

Für Lehrer weiterführender Schulen gibt es keine bevorzugten Corona-Impfungen. Es sei nicht möglich, diese innerhalb der Prioritätsgruppe drei in der Impfsoftware vorzuziehen, teilt die Stadt mit.

Auch eine Sonderaktion gebe es nicht, da der Freistaat keinen zusätzlicher Impfstoff zur Verfügung stelle. Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) hatte sich bereits Ende April in einem Schreiben an Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) gewandt und sich dafür eingesetzt, dass Lehrkräften eine schnelle Impfung innerhalb der Prioritätsgruppe 3 ermöglicht wird. Das sei jedoch von Seiten des Ministeriums nicht aufgegriffen worden, heißt es in einer Mitteilung der Stadt, so dass keine bevorzugte Einladung über die Registrierungssoftware BayIMCO erfolgen kann.

Es fehle somit die Grundlage, um die vom Kultusminister in Aussicht gestellte bevorzugte Impfung realisieren zu können, teilte die Stadt München weiter mit. Am 3. Mai versprach Kultusminister Michael Piazolo (Freie Wähler) noch: "Wir können jetzt allen Lehrerinnen und Lehrern in Bayern, die im Präsenzunterricht im Einsatz für die Bildung sind, ein Impfangebot machen." Bislang hatten nur die Lehrerinnen und Lehrer an den Grund- und Förderschulen die Möglichkeit einer bevorzugten Impfung.

Ende April informierte das Kultusministerium zudem die Gymnasien und Kollegs in Bayern darüber, dass Schülerinnen und Schüler nicht dazu verpflichtet seien, vor ihren Abiturprüfungen einen negativen Schnelltest vorzulegen. Und: Wer während des Prüfungszeitraums in Quarantäne sei, dürfe diese unter gewissen Umständen unterbrechen, um dennoch seine Prüfung ablegen zu können. Ein Sprecher des Kultusministeriums nennt vor allem rechtliche Gründe für die Regelung. Bei den Lehrerinnen und Lehren stieß das auf größeres Unverständnis.

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