Infektionsschutz in München:Stadt nimmt 2,1 Millionen Euro mit Corona-Bußgeldern ein

Polizei München U-Bahn

Polizisten kontrollieren die Maskenpflicht in der U-Bahn - ein Verstoß kann 250 Euro kosten.

(Foto: Sachelle Babbar/imago images)

Für gewöhnlich wickelt die Münchner Bußgeldstelle etwa 18 000 Fälle im Jahr ab - Falschparken, Ruhestörung, Gewerbeverstöße. Die Corona-Verfahren übertreffen nun alles andere bei Weitem.

Von Joachim Mölter

Kaum hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof am Freitag verfügt, dass Bars und Kneipen ihre Innenräume wieder aufmachen dürfen, da lehnte Ministerpräsident Markus Söder die generelle Öffnung gleich wieder ab und verkündete, dass sein Kabinett am Dienstag festlege, wie's weitergeht. Ein Sprecher des Gesundheitsministeriums fügte später hinzu, man prüfe den Anpassungsbedarf der bestehenden Vorschriften. Als ob die nicht sowieso ständig angepasst werden an die Entwicklung der Corona-Pandemie.

Am 27. März 2020 trat die erste Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Kraft, mittlerweile gilt die 13. Fassung. Und die ist erst am 24. Juni renoviert worden. Es muss ja zum Beispiel jedes Mal auch der "Bußgeldkatalog Corona-Pandemie" aktualisiert werden; das ist die Richtlinie für die Kommunen, wie Ordnungswidrigkeiten zu sanktionieren sind.

Bislang hat die Stadt München fast 2,1 Millionen Euro an Corona-Bußgeldern eingenommen, die nun in den städtischen Gesamthaushalt fließen. Der dafür nötige bürokratische Aufwand ist freilich enorm.

Seit März 2020 sind bei der Bußgeldstelle des Kreisverwaltungsreferats (KVR) 35 265 Anzeigen eingegangen wegen Verstößen gegen die Corona-Regeln - 24 662 allein in den ersten zwölf Monaten, seit März 2021 kamen 10 603 dazu. Wobei KVR-Sprecher Johannes Mayer darauf hinweist, dass eine gewisse Zeit vergeht, bis die von der Polizei oder dem Kommunalen Außendienst (KAD) erfassten Taten ans KVR weitergeleitet sind, "sodass sicher nicht alle seit März hinzugekommenen Anzeigen bloß Tatzeiten ab März abbilden". Mit anderen Worten: Etliche Verstöße fallen wohl eher noch ins erste Corona-Jahr. Aber eine derart detaillierte Auswertung kriegen sie im KVR nicht auch noch hin in diesen außergewöhnlichen Zeiten.

Für gewöhnlich wickelt die Bußgeldstelle rund 18 000 Fälle im Jahr ab - Falschparken, Ruhestörung, Gewerbeverstöße, so was. Die Corona-Verfahren übertreffen also alles andere bei Weitem. Deswegen wurde die Bußgeldstelle auch aufgestockt: von den üblichen 40 Mitarbeitern auf 65.

Wer glaubt, dass es weniger Verstöße geben müsse, weil mehr gelockert wird, der irrt. Es gibt dann andere Tatbestände. Seit Restaurants und Gaststätten wieder offen haben dürfen, ist der "Verzehr von Speisen und Getränken bei Gastronomiebetrieben vor Ort" natürlich keine Ordnungswidrigkeit mehr - dafür ist es jetzt eine, wenn man keine Kontaktdaten der Gäste erhebt.

Derzeit werden noch 25 einzelne Ordnungswidrigkeiten sanktioniert, in einem Rahmen zwischen 250 Euro (unter anderem für Verstöße gegen die Maskenpflicht) und 25 000 Euro (für Verstöße von Betreibern von Sammelunterkünften). Die größte Geldbuße, die das KVR bislang verhängt hat, waren 10 000 Euro für eine Gaststätte, "weil die Betreiber die zwingend erforderlichen Schutz- und Hygienevorschriften nicht einhielten und eine hohe Anzahl an Gästen festgestellt wurde".

Dass sich die Bestimmungen ständig ändern, macht es schwierig, die Delikte statistisch exakt zu erfassen oder nach Alter zu differenzieren. Aber es gibt zumindest die Tendenz, dass es beim Feiern im Freien nicht so genau genommen wird mit den Corona-Vorgaben. Zunächst gab es ja die meisten Anzeigen, mehr als 10 000, weil Menschen während des strengen Lockdowns ohne triftigen Grund ihre Wohnung verließen. Nun sind es vor allem Kontaktbeschränkungen wie Abstandsregeln, die ignoriert werden: Da liegen insgesamt rund 9000 Anzeigen vor, 6000 kamen seit März dazu.

Am zweithäufigsten werden momentan Verstöße gegen die Maskenpflicht gemeldet: 2700 seit März 2021, rund 5700 insgesamt. Feiern, Grillen, Alkoholkonsum im öffentlichen Raum schlugen zuletzt mit 920 Fällen zu Buche. Wobei KVR-Sprecher Mayer betont, dass sich die "genannten Zahlen auf Anzeigeneingänge, nicht bereits auf Sanktionen" beziehen. Weil längst nicht alle Verfahren abgeschlossen sind, kann die Stadt also mit weiteren Einnahmen von Corona-Bußgeldern rechnen. Die Anzeigen verjähren ja erst nach drei Jahren.

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