Maßnahmen gegen Corona:Grund zur Klage

Im April protestierte Manuel Reheis, Koch und Inhaber des Restaurant Broeding, vor der Staatskanzlei. Nun klagt er gegen die neueste Allgemeinverfügung für die Gastronomie.

Im April protestierte Manuel Reheis, Koch und Inhaber des Restaurant Broeding, vor der Staatskanzlei. Nun klagt er gegen die neueste Allgemeinverfügung für die Gastronomie.

(Foto: Stephan Rumpf)

Mit dem nächtlichen Ausschankverbot für Alkohol regt sich Widerspruch gegen die Stadt: Der Wirt eines Restaurants zieht vor Gericht, der Branchenverband hat das "ständige Hin und Her" satt.

Von Franz Kotteder

Mit dem nächtlichen Alkoholverbot für Gaststätten, das an diesem Mittwoch in Kraft treten soll, handelt sich die Stadt neuen Ärger ein. Mindestens ein Gastronom will Klage einreichen, zusammen mit einem Eilantrag an das Gericht, die behördliche Anordnung auszusetzen, bis die Angelegenheit gerichtlich geklärt ist. Der Kreisverband München des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands Dehoga forderte in einem offenen Brief an Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD), das Verbot zu überdenken, weil es der Sache nicht diene, und den Gaststätten mehr Planungssicherheit zu ermöglichen. Und die CSU-Fraktion im Stadtrat will nun in einer förmlichen Anfrage wissen, ob sich überhaupt "ein hohes Infektionsgeschehen in der geöffneten Gastronomie" zeige und ob etwaige Erkenntnisse darüber auf der Auswertung von Gästelisten beruhten.

Die Allgemeinverfügung der Stadt soll an diesem Mittwoch in Kraft treten, nachdem der Sieben-Tages-Inzidenzwert für München weiter über dem Schwellenwert von 50 Infizierten pro 100 000 Einwohner liegt (am Dienstag lag er bei 53,70). Neben den bisher schon bekannten Maßnahmen - Alkoholverbot auf fünf öffentlichen Plätzen wie dem Gärtnerplatz und den Isarauen, Maskenpflicht für einige Bereiche der Altstadt - kommt nun ein nächtliches Ausschankverbot von Alkohol von 22 Uhr an für Gaststätten in der gesamten Stadt.

Es tritt am Mittwoch um null Uhr in Kraft und gilt vorerst bis zum 27. Oktober. Gäste, die bis 22 Uhr bestellt haben, dürfen die bis dahin erhaltenen Getränke noch austrinken; das Ausschankverbot richte sich in erster Linie an die Wirte. "Die Bezirksinspektionen werden ab Mittwochabend regelmäßig und verstärkt am Wochenende kontrollieren", so ein Sprecher des Kreisverwaltungsreferats, "nötigenfalls werden Bußgeldverfahren eingeleitet". 500 Euro kostet es den Wirt, wenn ihn die Behörde beim Ausschank nach 22 Uhr erwischt.

Möglicherweise ist das Alkoholverbot für Gaststätten aber bereits kurz nach der Verkündung schon wieder hinfällig - wenn Eilantrag und Klage des Neuhauser Restaurants Broeding Erfolg haben. "Für uns bedeutet das eine erhebliche Einschränkung", sagt Chefkoch Manuel Reheis, einer der beiden Geschäftsführer. Sein Gourmetrestaurant bietet Sechs-Gang-Menüs mit Weinbegleitung an, zu jedem Gang gibt es einen anderen Wein. "Die Leute müssten dann spätestens um 19.30 Uhr hier sein, damit wir bis zum letzten Wein rechtzeitig fertig werden", ärgert sich Reheis. "Das ist doch absurd!"

Broeding-Anwalt Christian Mayer wird deshalb am Mittwochmittag Klage am Münchner Verwaltungsgericht einreichen und das mit einem Eilantrag verbinden. "Es handelt sich hier um einen Eingriff in die Berufsfreiheit nach Artikel 12 des Grundgesetzes", sagt er, "dieser Eingriff ist nach unserer Ansicht nicht verhältnismäßig, weil er nicht geeignet ist, Infektionen zu verhindern". Zwar habe Alkohol zweifellos eine enthemmende Wirkung, "aber wie wirkt sich das denn tatsächlich in einem Restaurant aus, bei dem die Weinbegleitung um 22 Uhr noch nicht abgeschlossen ist?"

Auch der Hotel- und Gaststättenverband bezweifelt in einem offenen Brief an Dieter Reiter, dass die Anordnungen des städtischen Stabs für außergewöhnliche Ereignisse (SAE) verhältnismäßig sind. "Warum gehen die Maßnahmen vornehmlich an unsere Branche", heißt es in dem Schreiben, "die nachweislich laut Robert-Koch-Institut zum Infektionsgeschehen nur 0,5 Prozent beiträgt?" Die Gastro-Betriebe seien sicher "durch Abstände, Maske, Datenerfassung und aufwendige Hygiene- und Sicherheitskonzepte. Im Gegensatz zum öffentlichen Raum oder privaten Räumen."

Dafür habe es die Branche nun mit einem ständigen Hin und Her zu tun. Mal seien fünf Personen an einem Tisch erlaubt, mal wieder zehn, dann erneut nur fünf. Anders als von der Staatsregierung empfohlen, beschränke man den Alkoholausschank in Gaststätten nicht von 23 Uhr an, sondern bereits um 22 Uhr. "Das ständige Auf und Ab der Beschränkungen im Sieben- oder Vierzehn-Tage-Zyklus für unsere Branche", so Dehoga-Kreisvorsitzender Christian Schottenhamel, "ist nicht weiter akzeptabel und hinnehmbar". Wirte und Gäste würden zunehmend verunsichert; Partys und andere Treffen fänden deshalb vermehrt privat "ohne Beachtung von Abständen, Lüftung, Maske" statt. Dadurch steige die Infektionsgefahr erst recht an.

Im Stadtrat wird ebenfalls Kritik laut. Für die CSU äußerte sich Stadtrat Alexander Reissl. Er will von Reiter wissen, ob die Stadt plausibel und mit Zahlen begründen kann, warum sie die Einschränkungen für Gastro-Betriebe verhängt und ob es überhaupt "Hinweise auf ein hohes Infektionsgeschehen in Gaststätten" gibt.

Zur SZ-Startseite
Um ein Gedränge wie auf diesem Bild aus früheren Jahren zu verhindern, sollen die Stände auf dem Christkindlmarkt deutlich mehr Platz bekommen.

Wirtschaftsausschuss
:Stadt verlängert Christkindlmarkt auf dem Marienplatz

Außerdem soll der größte und bekannteste Münchner Weihnachtsmarkt auch räumlich ausgeweitet werden.

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: