Corona-Regeln:Wie zahle ich Bußgelder? "Bar oder mit Toilettenpapier"
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Die Ausgangsbeschränkungen in München werfen allerlei Fragen auf. In den sozialen Medien versucht die Polizei mit Humor zu antworten.
Von Julian Hans, München
So viel kann man nach dem ersten Wochenende mit Ausgangsbeschränkungen sagen: Die Auffassungen darüber, was ein "triftiger Grund" ist, gehen bei den Münchnern weit auseinander. "Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt", so hat es die Staatsregierung in ihrer Allgemeinverfügung formuliert. In dem Schreiben mit Aktenzeichen Z6a-G8000-2020/122-98 sind die wichtigsten Beispiele aufgeführt: Arztbesuche, Fahrten zur Arbeit, Lebensmitteleinkäufe, Besuche bei Lebenspartnern.
So weit, so klar. Dennoch musste die Polizei in den vergangenen Tagen Hunderte Fragen dazu beantworten, was man denn jetzt noch darf und was nicht. Damit die Ratsuchenden nicht die Leitungen des Notrufs blockieren, hat sich das Social-Media-Team im Polizeipräsidium auf Facebook und Twitter ins Zeug gelegt. Wer bei dem schönen Wetter nicht spazieren war (mit Personen aus dem eigenen Haushalt), der konnte sich die Langeweile zu Hause mit der Lektüre der Dialoge zwischen Bürger und Ordnungsmacht vertreiben.
Ein Torsten W. etwa hatte "eine wichtige Frage" an die Polizei: "Darf ich mit meinem Motorrad eine Ausfahrt machen? Bitte um baldige Antwort", twitterte er am Samstag. Die Beamten versuchten erst, ihm die Lust auf den Ausflug zu nehmen: "Das Wetter ist ja sowieso nicht motorradfreundlich", war die Antwort. "Besser zu Hause bleiben." Aber das war nicht, was Herr W. wollte; er wollte eine klare Ansage: "Kann ich nun fahren oder nicht?" "Wir empfehlen nicht zu fahren", antwortete @PolizeiMuenchen. Erst als Herr W. flehte: "Bitte, bitte um Antwort. Mein Leben hängt davon ab", bekam er sie: "Also, Motorradfahren als reiner Zeitvertreib ist leider untersagt."
Eine ähnliche Idee hatte ein Sebastian K., er wollte eine Ausfahrt im Cabrio gern als sportliche Betätigung gewertet wissen ("Natürlich nirgends aussteigen, wo Leute sind"). Doch die Polizei musste auch ihn enttäuschen: "Die Fahrt mit dem Cabrio als Zeitvertreib ist leider nicht möglich". Großzügiger waren die Beamten mit einem "Onkel Bertei", der gern angeln gehen wollte ("natürlich allein"). Ja, Angeln sei okay, allein oder mit Personen, die im gleichen Haushalt wohnen.
Auch das Einkaufen scheint für manche Menschen ein so komplexes Vorhaben zu sein, dass sie es vorher lieber mit der Polizei abstimmen: "Wenn der Rewe vor der Tür ist, ich aber lieber zum Metro fahre, der 30 Kilometer entfernt ist, darf ich das?", fragte ein Nutzer. Die Polizei vermied es, sich in dieser Frage festzulegen: "Über die Sinnhaftigkeit Ihres Vorhabens lässt sich wahrlich streiten".
Einige bewegten auch die angedrohten Bußgelder von bis zu 25 000 Euro. "Das sind 5555 Döner mit Knoblauchsauce. Ich bleib zu Hause", schrieb jemand. Die Polizei beruhigte: "Sich schnell einen Döner holen, ist in Ordnung." Ob man die angedrohte Strafe denn gleich in bar bezahlen müsse, wollte ein anderer wissen. "Bar oder mit Toilettenpapier", war die Antwort. "Darf ich noch Drogen von meinem Dealer holen, oder muss der mir das dann auch liefern", fragte ein anonymer Account. Die Antwort: "Jetzt brauchen wir nur noch Ort und Zeit! Danke." Für einen "Bene", der wissen wollte, ob er noch Sportwetten abgeben darf, hatte die Polizei auch einen Tipp: "Online gar kein Problem. Beispielsweise sollen in der weißrussischen Reserveliga die Quoten ziemlich reizvoll sein."
In mindestens einem Fall machte die Polizei aber ernst: Ein Nutzer hatte auf Instagram Videos verbreitet, auf denen er Fahrkartenautomaten, Haltestangen in der U-Bahn und den Handlauf einer Rolltreppe anleckte und das "Corona-Challenge" nannte. Er konnte identifiziert werden und bekam eine Anzeige wegen versuchter Körperverletzung.