Süddeutsche Zeitung

Corona-Maßnahmen:München legt "Hotspots" für Alkoholverbote fest

Die Stadt hat eine neue Allgemeinverfügung erlassen - diese regelt, an welchen Plätzen künftig ein nächtliches Verbot gilt. Aktuell sind es fünf Orte in München.

Von Anna Hoben

Die Stadt startet einen zweiten Anlauf mit einem nächtlichen Alkoholverbot. Nachdem der Bayerische Verwaltungsgerichtshof das erste Verbot gekippt hatte, veröffentlichte die Stadt am Mittwoch eine neue Allgemeinverfügung. Und dieser zweite Versuch ist deutlich zurückhaltender als der erste. Gelten soll das Alkoholverbot an fünf Plätzen und Orten: am Baldeplatz, am Gärtnerplatz und drumherum, am Wedekindplatz, auf der Gerner Brücke und in den Isarauen, zwischen Reichenbachbrücke und Wittelsbacherbrücke. Auf 22 Seiten werden in dem Papier der Nutzen des Verbots aus Sicht der Stadt sowie mögliche Alternativen ausführlich erläutert.

Das neue Alkoholverbot soll nur an den Tagen der Woche gelten, an denen bisher "die gravierendsten Verstöße zu beobachten waren", wie es in einer Mitteilung des städtischen Presseamts heißt. Zunächst also nur am kommenden Wochenende in den Nächten von Freitag auf Samstag und von Samstag auf Sonntag - jeweils zwischen 23 Uhr und sechs Uhr. Sollte der Signalwert kommende Woche weiterhin überschritten werden, soll es eine neue Allgemeinverfügung geben. Mit dem Signalwert ist der sogenannte Inzidenzwert gemeint, an den das Alkoholverbot gekoppelt ist. Er gibt an, wie viele Neuinfizierte es in den vergangenen sieben Tagen gegeben hat - gerechnet auf 100 000 Einwohner. Der kritische Wert für das Alkoholverbot und andere Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung liegt bei 35. In den vergangenen Tagen ist der Wert deutlich nach oben geklettert. Er lag zuletzt bei 41,52. Am Dienstag wurden 87 Neuinfektionen mit dem Coronavirus gemeldet.

In den vergangenen Wochen hatten Feiernde nachts an öffentlichen Orten immer wieder gegen das Ansammlungsverbot verstoßen. Abstands- und Hygieneregeln wurden oftmals kaum oder gar nicht beachtet.

Das nächtliche Alkoholverbot soll nun die Ausbreitung des Virus eindämmen. Es setzt sich zusammen aus einem Konsum- und einem Verkaufsverbot. Von 23 Uhr an darf an den definierten Plätzen kein Alkohol konsumiert werden, eine Ausnahme bilden nur die Freischankflächen der Gastronomie und genehmigte Veranstaltungen. Das Verkaufsverbot beginnt bereits um 21 Uhr und bezieht sich laut Stadt auf ein "klar definiertes weiteres Umfeld um die benannten Hotspots" - ebenfalls mit der Ausnahme des Ausschanks "zum unmittelbaren Konsum vor Ort in der Gastronomie und auf genehmigten Veranstaltungen". Wer an den Hotspots unerlaubt Alkohol trinkt, muss mit einem Bußgeld von mindestens 150 Euro rechnen. Wer unerlaubt Alkohol verkauft, wird mit einem Bußgeld von mindestens 500 Euro belangt.

Der erste Versuch von Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) für ein Alkoholverbot war vergangene Woche gescheitert. Der Verwaltungsgerichtshof hatte die Beschwerde der Landeshauptstadt zurückgewiesen und damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts bestätigt. Nach dem Scheitern beschloss der Stadtrat, dass die Verwaltung eine neue Allgemeinverfügung erarbeiten solle. "Ich bin wirklich kein Freund von Verboten", sagte Reiter nach der Veröffentlichung am Mittwoch. "Aber hier steht der Gesundheitsschutz der Menschen gegen ein zeitlich sehr begrenztes Alkoholverbot an wenigen Orten im öffentlichen Raum." Er lege allen sehr ans Herz, sich an diese Regelung zu halten, "damit wir andere und uns selbst vor Ansteckung schützen und unser öffentliches Leben, vor allem auch unsere Schulen und Kitas, offenhalten können". Zustimmung kommt auch von CSU-Fraktionschef Manuel Pretzl: "Das nächtliche Alkoholverbot an stark besuchten Orten wird der aktuellen Situation gerecht." Nun folge der Praxistest für die neuen Regeln.

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