Süddeutsche Zeitung

Corona-Maßnahme:Stadt München wehrt sich gegen Alkoholverbot-Verbot

Schon vor der Umsetzung bekam der erste Kläger vom Gericht recht. Einer darf nun trinken. Ein Einzelfall? Der Oberbürgermeister glaubt: ja. Doch ob das Bußgeld Bestand hat, ist äußerst fraglich.

Von Stefan Simon

Steht das nächtliche Alkoholverbot in München vor dem Aus, kaum dass es in Kraft getreten ist? Ist die bayerische Landeshauptstadt beim Kampf gegen das Coronavirus übers Ziel hinausgeschossen? Über diese Fragen wird seit Freitagabend viel diskutiert - und einfach zu beantworten sind sie nicht. Fest steht: Ein Mann hat vor dem Verwaltungsgericht erstritten, dass er auch nach 23 Uhr öffentlich in München Alkohol trinken darf - bislang als einziger der etwa 1,5 Millionen Einwohner. Ob es dabei bleibt, ist völlig offen.

Die Stadt hat die Corona-Notbremse gezogen, steht nun aber mit dem Bremshebel in der Hand da, verdutzt und irgendwie auch trotzig. Immer mehr Infizierte waren in den vergangenen Tagen gemeldet worden, und am Freitag wurde schließlich ein wichtiger Warnwert überschritten: Die Sieben-Tage-Inzidenz, die darüber informiert, wie viele neue Virusinfektionen es in einer Woche pro 100 000 Einwohner gibt, sprang über die Zahl 35.

Für diesen Fall war bereits am Donnerstag eine Allgemeinverfügung erlassen worden. Der Konsum von Alkohol auf öffentlichen Plätzen, in Parks oder an der Isar ist jetzt in ganz München zwischen 23 und 6 Uhr untersagt, außer man befindet sich in einer Gaststätte oder auf einer genehmigten Veranstaltung. Zusätzlich ist der Verkauf alkoholischer Getränke zum Mitnehmen zwischen 21 und 6 Uhr verboten. Damit will die Stadt verhindern, dass sich wie zuletzt am Gärtnerplatz und an der Isar große Gruppen bilden und dass unter Alkoholeinfluss die Abstands- und Hygieneregeln nicht eingehalten werden. Die Verbote gelten für zunächst sieben Tage.

Das Gericht kritisiert das Münchner Regelwerk deutlich

Dem Verwaltungsgericht geht das entschieden zu weit. "Das verfügte Alkoholkonsumverbot ist rechtswidrig und verletzt den Antragsteller in seinen Rechten", heißt es in der Begründung. Das Gericht hatte am Freitagabend auf die Klage eines Mannes reagiert und diese Eilentscheidung verkündet. Im Weiteren haut das Gericht der Stadt ihr Regelwerk regelrecht um die Ohren: Ein "Verbot von Konsum von Alkohol jedweder Art im gesamten Stadtgebiet durch Personen aller Art in jeder Situation" sei "nicht erforderlich". Mehr noch: Es stelle ein "nicht mehr angemessenes Mittel behördlicher Reaktion" dar, so die Richter.

Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) sieht das, wenig überraschend, anders. Er will an dem verschärften Infektionsschutz festhalten: "Ich habe keinerlei Anlass, nur aufgrund dieser erstinstanzlichen Entscheidung den Vollzug auszusetzen", erklärte er am Freitagabend umgehend. "Solange wir keine letztinstanzliche Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs haben, gehen wir von der Rechtmäßigkeit unserer auch mit dem Gesundheitsministerium abgestimmten Maßnahmen aus." Die Stadt wies per Twitter darauf hin, dass das Alkoholkonsumverbot nur für den Kläger aufgehoben sei, "für alle anderen gilt es weiterhin".

Bei Kontrollen könnte es zu grotesken Szenen kommen

Ist das so? Theoretisch könnten sich jederzeit weitere Kläger mit Eilanträgen an das Verwaltungsgericht wenden - und mit Verweis auf den bereits ergangenen Beschluss (Az. M 26b E 20.3956) ebenfalls ihr Recht auf öffentlichen Alkoholkonsum durchsetzen. Das könnte bei den Kontrollen der Polizei und des kommunalen Ordnungsdienstes zu grotesken Situationen führen. "Sie haben eine gerichtliche Erlaubnis? Dann trinken Sie bitte weiter. - Ach, und Sie nicht? Tja, das macht dann bitte 150 Euro." Ob ein solches Bußgeld lange Bestand hätte, ist fraglich.

Eines räumen die Verwaltungsrichter ein: Der Kläger sei durch ein siebentägiges Verbot, nachts öffentlich Alkohol zu trinken, "nicht tiefgreifend in seinem Grundrecht auf allgemeine Handlungsfreiheit betroffen". Dennoch hätte die Stadt "als milderes und gleich effektives Mittel" das Verbot zunächst auf Hotspots begrenzen müssen, um dann den "Erfolg der Maßnahme abzuwarten und zu evaluieren".

Evaluiert wird nun allerdings erst einmal der Beschluss der Münchner Richter. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof wird sich als nächste Instanz bereits in den kommenden Tagen mit dem Fall befassen. Einstweilen ist für die Einhaltung der Corona-Regeln auf den Plätzen und in den Parks der Stadt bestens gesorgt, nicht nur nachts. Bis Mitte der Woche sind für München teils kräftige Regengüsse angesagt.

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