Recht gelassen nimmt es die Stadtverwaltung, dass der Bayerische Verwaltungsgerichtshof am Dienstag das bayernweit gültige Alkoholverbot gekippt hat. Im Grunde ändere sich dadurch nichts, so Kreisverwaltungsreferent Thomas Böhle (SPD): "Bayernweit ist das Verlassen der Wohnung rund um die Uhr nur aus triftigem Grund erlaubt. Alkoholkonsum gehört nicht dazu." Außerdem gelte zusätzlich bayernweit nach wie vor zwischen 21 und fünf Uhr die nächtliche Ausgangssperre.
"Darüber hinaus bedarf es keiner weiteren Regelung", so Böhle. Und die Zweite Bürgermeisterin Katrin Habenschaden (Grüne) sagt: "Es geht ja darum, dass sich die Leute nicht in Gruppen treffen und dabei trinken. Und das ist schließlich kein triftiger Grund."
Damit dürfen die Münchner Wirte und Kioske theoretisch wieder Alkohol und Glühwein im Straßenverkauf anbieten. Das große Geschäft ist damit freilich nicht zu erwarten, denn nach wie vor darf man sich nur mit Angehörigen des eigenen Hausstands und maximal einer weiteren Person treffen. Verstöße werden mit einem Bußgeld von 150 Euro geahndet, wenn die Polizei so etwas bei ihren Kontrollen feststellt. Das Kreisverwaltungsreferat appelliert überdies "an Umsicht und Vernunft". Es gehe, so Böhle, "jetzt wirklich nicht darum, bei jeder Regelung jedes auch noch so kleine Schlupfloch zu suchen und bis zum Anschlag auszureizen".