Sie sei „sehr verwundert“ gewesen, sagt Anika L. (Name geändert), als plötzlich nach fast 15 Jahren die Polizei anrief: Man habe einen Tatverdächtigen ausfindig gemacht. Einen Mann, der die damals 21-jährige Studentin nachts auf dem Heimweg überfallartig begrapscht, zu Boden gerissen und versucht haben soll, ihre Hose zu öffnen. Bis heute, erzählt sie, habe sie der Überfall geprägt, immer noch ist die Vorsicht ihr Begleiter.
„Sie haben mit dieser Tat auch das Sicherheitsgefühl anderer Frauen in dieser Stadt beeinträchtigt“, hält auch die Amtsrichterin dem Angeklagten Almiro D. vor – und spricht ein krachendes Urteil: Wegen sexueller Nötigung verurteilt sie den 40-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten.
Almiro D. wird mit Handfessel aus der Untersuchungshaft vorgeführt. Dort sitzt er nicht nur wegen der Tat, die ihm in München vorgeworfen wird. Auch das Landgericht Erfurt kennt den Mann, unter anderem wegen Körperverletzung. Nachdem man Almiro D. in Weimar wegen eines anderen Delikts eine Speichelprobe abgenommen hatte, „sind ein paar Fälle aufgegangen“, wie es ein Kriminalbeamter nennt. Fälle, in denen zwar eine DNA-Spur im System gespeichert wurde, die man aber nicht zuordnen konnte.
Doch zurück nach München. Anika L. war zur Tatzeit im November 2011 Studentin in Freising, wohnte in München und jobbte abends in einer Kneipe, um sich das Studium zu finanzieren. An jenem 28. November 2011 nahm sie gegen 1.45 Uhr den Bus der Nachtlinie zu ihrer Wohnung in Sendling. Kurz vor der Kreuzung zum Mittleren Ring, auf Höhe des Heckenstallertunnels, stieg ein Mann aus. „Er schaute durch das Fenster in den Bus, es gab einen Blickwechsel.“ Der blieb der jungen Frau im Gedächtnis. Der Bus querte den Ring und hielt auf der anderen Seite wieder an, Anika L. stieg aus.
Wenig später hörte sie, wie jemand hinter ihr angerannt kam. Ein Mann umklammerte sie von hinten so fest, dass sie ihre Arme nicht mehr bewegen konnte. „Es kam zum Gerangel, ich fiel hin, er lag auf mir drauf“, erzählt sie vor Gericht. Sie habe auf seinen Kopf eingeschlagen, „aber er trug eine Mütze und eine Kapuze, das half nichts“. Der Mann begrapschte sie, versuchte ein paar Mal, den Gürtel ihrer Hose zu öffnen. Doch die junge Frau konnte ein Bein „freibekommen“ und trat damit so lange in den Unterleib des Angreifers, bis dieser aufhörte und sie weglaufen konnte.
Früher war ich völlig angstfrei in der Nacht unterwegs.Anika L.
Anika L. lief nach Hause, duschte, legte sich ins Bett, ging automatisch am nächsten Tag zur Uni, wo sie ein Referat halten sollte. „Eine enge Freundin hat bemerkt, wie ich unruhig war, und der habe ich mich dann anvertraut“, sagt sie. Man schickte sie sofort nach Hause und sie erstattete Anzeige bei der Polizei. Beamte stellten die Kleidung der jungen Frau sicher und gaben sie zur Spurensicherung.
Dort fand sich massenhaft DNA, wie eine Sachverständige vor Gericht aussagte. Und zwar an einer Stelle im Schritt, „wo seine DNA nichts zu suchen hatte“, wie die Richterin später anmerkte. Die DNA-Spur wurde beim Landeskriminalamt in die Datenbank eingespeist, aber es gab keinen Treffer zu einer Person. Allerdings meldete der Computer Jahre später einen sogenannten Spur-Spur-Treffer: In Freiburg wurde ein Fall registriert, bei dem ein Mann sexuelle Handlungen an einer Ziege vorgenommen hatte. Die dort sichergestellte DNA stimmte mit der aus München überein. 2024 dann musste Almiro D. nach einer Gewalttat eine Speichelprobe abgeben – und der Computer spuckte etliche DNA-Übereinstimmungen aus.
Almiro D. sitzt aufgrund anderer Vorwürfe seit gut eineinhalb Jahren in Untersuchungshaft. Nach neun Jahren Schule, so erzählt der gebürtige Portugiese, habe er angefangen, auf Baustellen zu arbeiten, zuletzt als Kranführer. Er sei in Spanien, der Schweiz und in etlichen Städten in Deutschland tätig gewesen. Er habe fünf Kinder, sei geschieden. Nach der Beweisaufnahme bricht er auch sein anfängliches Schweigen: „Ich habe es nicht gemacht, ich bin unschuldig“, ruft er. Und auch sein Verteidiger Thomas Ulrich plädiert auf Freispruch, zumal bei den DNA-Spuren auch Mischspuren dabei gewesen seien.
Zwei Jahre ohne Bewährung beantragt die Staatsanwältin, und die Richterin legt noch drei Monate drauf. Es seien besonders viele DNA-Spuren an exponierter Stelle gefunden worden, „das kann man auch nicht mit einer Übertragung etwa durch Sitzen in der U-Bahn erklären“, sagt sie. Der Mann habe auch nach Anwendung des alten Sexualstrafrechts „körperlich wirkenden Zwang“ angewandt und den Tatbestand der sexuellen Nötigung erfüllt.
Fünf bis zehn Minuten habe dieses Gerangel am Boden angedauert, führt die Richterin weiter aus, „das ist nicht gerade kurz“. Und nachts überfallartig auf Frauen loszugehen, sei allein schon aus generalpräventiven Gründen zu verurteilen. Zuvor hatte ein Kripo-Beamter ausgeführt, dass derartige Überfälle in München „häufig vorkommen“. Zudem, so die Richterin weiter, habe der Angeklagte weder Einsicht oder Reue gezeigt, noch ein Geständnis abgelegt.
Erschwerend kamen für das Schöffengericht die Nachwirkungen auf die Geschädigte hinzu. „Früher war ich völlig angstfrei in der Nacht unterwegs“, sagt Anika L. vor Gericht. Dann kam das Gefühl „der Ohnmacht und des Freiheitsentzugs“. Sie habe vom Überfall an diesen Heimweg nicht mehr gehen können. Nach ihrem Kneipenjob habe sie immer bei Freunden in der Innenstadt übernachtet. Oder sie habe sich mit Freunden ein Taxi geteilt, „es gab immer ein Backup“. Es habe lange gedauert, bis sie sich wieder frei gefühlt habe. „Heute sind meine Sinne sehr scharf, wenn ich heimgehe“, sagt sie. Kopfhörer trägt sie nachts nicht mehr, „und ich habe immer etwas griffbereit, wenn ich jemanden hinter mir höre“.


