Urteil am Landgericht München:Friedensaktivist soll zahlen, weil er Öcalan-Porträt zeigte

Lesezeit: 2 min

Claus Schreer, Münchner Pazifist und Friedensaktivist. (Foto: Robert Haas)

Sicherheitsbehörden und Justiz werten das Foto des Kurdenführers als Symbol der verbotenen PKK. Claus Schreer kündigt nach dem Urteil an, notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht zu gehen.

Von Martin Bernstein

"Das im Grundgesetz garantierte Recht auf Meinungsfreiheit darf nicht mit Hilfe des PKK-Verbots aus den Angeln gehoben werden." Das sagt Claus Schreer, seit Jahrzehnten das Gesicht der Münchner Proteste gegen die alljährlich im Februar stattfindende Sicherheitskonferenz. Viereinhalb Jahre ist es her, da hat der damals 79-Jährige auf dem Münchner Stachus für zehn Minuten ein Plakat um den Hals hängen gehabt, auf dem das Konterfei eines lächelnden schnauzbärtigen Mannes zu sehen war. Und darunter der Satz: "Freiheit für Öcalan".

Schreer wusste, was er da tat. Und dass es verboten war. Als Anmelder und Versammlungsleiter hatte er in den Tagen nach dem türkischen Überfall auf die nordsyrischen Kurdengebiete mit dem städtischen Kreisverwaltungsreferat darum gerungen, welche "Versammlungsmittel" bei der Kundgebung zulässig sein sollten. Fotos des auf einer türkischen Gefängnisinsel lebenslang eingesperrten Kurdenführers, der den einen als Freiheitskämpfer, den anderen als Terrorist gilt, blieben verboten. Schreer zeigte das Foto, während er die städtischen Auflagen verkündete. Auch ein Wimpel einer nordsyrischen Kurdenmiliz war zu sehen. "Die Polizei kann das ja beschlagnahmen", rief er seinerzeit, "und mich gleich mit." Die Polizei tat dergleichen nicht, dokumentierte aber die Aktion.

Newsletter abonnieren
:München heute

Neues aus München, Freizeit-Tipps und alles, was die Stadt bewegt im kostenlosen Newsletter - von Sonntag bis Freitag. Kostenlos anmelden.

Schreer brachte das später eine Anzeige ein. Wegen eines Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz wurde er vom Münchner Amtsgericht zu einer Geldstrafe von insgesamt 2800 Euro verurteilt. Schreer ging in Berufung. Das Münchner Landgericht bestätigte am Donnerstag das Urteil der Vorinstanz inhaltlich, reduzierte die Strafe für das Öcalan-Bild aber auf 1225 Euro. Das Verfahren wegen des Kurden-Wimpels war zuvor bereits eingestellt worden, auch das Rest-Verfahren hätte gegen Auflagen zu den Akten gelegt werden können. Doch Schreer lehnte das ab. Ihm geht es ums Prinzip. Noch am Donnerstag kündigt der Friedensaktivist an, in Revision zu gehen. "Nötigenfalls bis zum Bundesverfassungsgericht."

Beim Protest gegen die Münchner Sicherheitskonferenz im Jahr 2018 forderten Demonstranten auch ein Ende des Verbots der kurdischen Arbeiterpartei PKK. (Foto: Florian Peljak)

Schreers Verteidiger Mathes Breuer führt das Verbot von Öcalan-Porträts auf eine "Erpressung" durch die türkische Regierung im Zuge der Flüchtlingsbewegung zurück. Es gebe neben Öcalan nur eine weitere Person, deren Abbild in Deutschland nicht gezeigt werden dürfe: Adolf Hitler. Breuer sprach in seinem Plädoyer von einer "politischen Gefälligkeit an den türkischen Diktator Erdoğan".

Der Vertreter der Staatsanwaltschaft - und am Ende auch die 18. kleine Strafkammer - teilen dagegen die Auffassung des Bundesinnenministeriums: Öcalan-Bilder dienen in der Regel als Ersatz für die verbotenen Symbole der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK und sind deshalb ebenfalls verboten. Es sei denn, sie werden bei Mahnwachen gezeigt, die sich mit dem persönlichen Schicksal und den Haftbedingungen des Gefangenen beschäftigen.

Schreer freilich hat keine Zweifel daran gelassen, dass er auch das PKK-Verbot ablehnt. "Es kann nicht strafbar sein, sich mit denen zu solidarisieren, die sich gegen den Krieg der Türkei verteidigen", sagte er am Donnerstag vor Gericht. "Und es kann nicht strafbar sein, die Aufhebung des PKK-Verbots zu fordern." Dieses diene dazu, in Deutschland lebende Kurdinnen und Kurden zu kriminalisieren. Auf der einen Seite stehe das im Grundgesetz garantierte Recht auf Meinungsfreiheit - "und dagegen steht ein Rundschreiben des Bundesinnenministeriums".

© SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

SZ PlusAsylpolitik
:Das vergessene Urteil

Bleiben oder gehen? Wie ein 23 Jahre alter Beschluss des Bundesverfassungsgerichts die bayerische Abschiebepolitik in Frage stellt.

Von Thomas Balbierer

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: