Münchens Alt-Oberbürgermeister Christian Ude hat als junger Rechtsanwalt eine prägende Erfahrung mit der bayerischen Justiz gemacht: "Wenn eine Staatsanwaltschaft einen Sachverhalt nicht ermitteln will, gelingt ihr das problemlos." Aktuell bezieht der 74-Jährige diese Erkenntnis auf den sogenannten Parkhausmord, den Fall der am 15. Mai 2006 umgebrachten Charlotte Böhringer, einer vermögenden Witwe. In dieser Sache hat die Staatsanwaltschaft München I gerade zwei Anträge des Anwalts Peter Witting abgelehnt: "Von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wird abgesehen."
Mordfall Charlotte Böhringer:Ein Saunabesuch, der Fragen aufwirft
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Die Münchner Staatsanwaltschaft lehnt neue Ermittlungen zum sogenannten Parkhausmord ab - trotz Ungereimtheiten beim Tatablauf und neuen Hinweisen auf einen anderen Verdächtigen. Der Anwalt des verurteilten Benedikt T. will dennoch weiter um eine Wiederaufnahme des Verfahrens kämpfen.
Von Joachim Mölter
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