Verboten? Erlaubt? Grauzone? Die Ansichten darüber, was in Hanfläden und CBD-Shops verkauft werden darf, gehen zwischen den Ladenbetreibern und der Münchner Staatsanwaltschaft weit auseinander. So weit, dass es in diesem Jahr schon zwei groß angelegte Razzien gegeben hat, gegen die einer der Ladenbesitzer sich am Mittwoch auf einer Pressekonferenz des Cannabis Verbandes Bayern (CVB) öffentlich zur Wehr setzen will. Er wisse, was die wahren Beweggründe für die seiner Meinung nach "sinnlosen" Durchsuchungsaktionen seien, lässt er seinen Pressesprecher raunen.
Aus Sicht der Staatsanwaltschaft München I sind die Beweggründe für die Razzien indes unmissverständlich: nämlich der THC-Gehalt vieler Cannabidiol-Produkte. Vor gut einer Woche stattete der Zoll im Auftrag der Staatsanwaltschaft einem Hanfstand auf dem Tollwood-Festival einen Besuch ab. Eine "Durchsuchung im eigentlichen Sinne" sei das aber nicht gewesen, sagt eine Behördensprecherin - man habe gezielt "bestimmte Gegenstände" mitgenommen.
Beamte des Hauptzollamts Rosenheim stellten Ende November auf dem Tollwood nach Angaben des Deutschen Hanfverbands München (DHV) einen "Großteil der Hanfprodukte von Nick Naturals, einem österreichischen Händler und Hersteller für Natur- und Bioprodukte, sicher". Der Geschäftsführer und die Mitarbeiterin am Verkaufsstand hätten eine Strafanzeige wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz bekommen, schreibt der Verband, zu dem in München nach eigenen Angaben rund 50 Aktivisten gehören. Staatsanwaltschaft und Zoll bestätigen den Einsatz im Mercato-Zelt auf der Theresienwiese. Details zu den sichergestellten Produkten nennen sie nicht. Dass nicht die Polizei, sondern die "Kontrolleinheit Verkehrswege München" des Zolls aktiv wurde, erklärt ein Sprecher der Rosenheimer Behörde damit, dass "die Waren vermutlich aus Österreich eingeführt wurden".
In einer DHV-Mitteilung kritisiert der Geschäftsführer von Nick Naturals, Dominik Ricker, die Sicherstellung heftig: "Ein Rausch durch unsere CBD-Öle ist ausgeschlossen", sagt er. "Ich habe kein Verständnis für das Vorgehen der Münchner Staatsanwaltschaft, die sogar unsere gerösteten Nutzhanfsamen beschlagnahmen ließ, während ein Münchner Händler ein paar Stände weiter CBD-Produkte verkaufen darf. Ich lasse mir das nicht bieten und werde weiter Hanfprodukte verkaufen."
Der stellvertretende Münchner DHV-Sprecher, Clemens Horn, forderte nach dem Zolleinsatz auf dem Tollwood: "Der Wachstumsmarkt der CBD-Produkte muss endlich klar gesetzlich reguliert werden. Mit darüber hinausgehenden Beschlagnahmungen selbst eindeutig legaler Produkte wie Nutzhanfsamen bringt sich die Justiz unnötig in Erklärungsnot."
Das findet auch der CVB-Vorsitzende Wenzel Cerveny, selbst Betreiber von Hanfläden. "Bayerns junge Cannabis-Branche blickt auf ein repressives Jahr durch Polizei und Justiz im Freistaat zurück", schreibt sein Verband. Cerveny fragt: "Welche Beweggründe stecken hinter dem Vorgehen der Ermittlungsbehörden?" Für die Ermittler ist indes der Sachverhalt klar. Weswegen weitere Razzien nicht ausgeschlossen ist. "Jeglicher Verkauf an Endverbraucher ist strafbar", hatte ein Vertreter der Staatsanwaltschaft die Haltung der Münchner Ermittler bereits im Mai klargestellt. Dazu gebe es auch keine zwei Meinungen. Eben schon - sagen aber wiederum die Ladeninhaber.
Der einschlägige Passus in der Anlage zum Betäubungsmittelgesetz besagt nämlich: Marihuana, Pflanzen und Pflanzenteile der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen sind vom Gesetz ausgenommen, "wenn sie aus dem Anbau in Ländern der Europäischen Union mit zertifiziertem Saatgut (...) stammen (...) oder ihr Gehalt an Tetrahydrocannabinol 0,2 Prozent nicht übersteigt und der Verkehr mit ihnen (ausgenommen der Anbau) ausschließlich gewerblichen oder wissenschaftlichen Zwecken dient, die einen Missbrauch zu Rauschzwecken ausschließen". Die Münchner Staatsanwaltschaft bezieht die am Ende formulierte "und"-Bedingung auf die beiden zuvor genannten Ausnahmetatbestände. Die Ladenbetreiber und ihre juristischen Vertreter bestreiten genau das und berufen sich auf die EU-Zertifizierung ihrer Produkte.
Noch komplizierter wird die Rechtslage dadurch, dass laut Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit "für CBD-haltige Erzeugnisse vor dem Inverkehrbringen entweder ein Antrag auf Zulassung eines Arzneimittels oder ein Antrag auf Zulassung eines neuartigen Lebensmittels gestellt werden" muss.
Bei einer Razzia am 11. April gegen acht Läden und Onlinehändler und in acht Privatwohnungen wurden nach Angaben der Münchner Staatsanwaltschaft 370 Kilogramm Hanftee, 530 Gramm CBD-Haschisch, 40 Liter CBD-Öl und 60 Kilogramm CBD-Blüten sowie 44 000 Euro Bargeld und zwei geladene Schusswaffen sichergestellt. Am 16. Oktober durchsuchten Staatsanwälte und mehr als 100 Polizisten erneut Hanfläden und Wohnungen der Betreiber in München sowie in Rosenheim, Augsburg und im Landkreis Erding. Insgesamt zwölf Objekte wurden kontrolliert, acht davon in München.
Die Betreiber sprechen von "Willkür" und "Schikane" und argwöhnen, es gehe den Strafverfolgern letzten Endes darum, sie in den Ruin zu treiben. Die beschlagnahmten Waren von der Razzia im April seien noch immer nicht zurückgegeben worden, beklagt der Sprecher eines Ladeninhabers, der von beiden Durchsuchungsaktionen betroffen war. Bei der Razzia im Oktober sei den Mitarbeitern noch nicht einmal ein Sicherstellungsprotokoll übergeben worden.
Oberstaatsanwältin Anne Leiding, Sprecherin der Staatsanwaltschaft München I, bestätigt, dass bei den Durchsuchungen im April und Oktober "diverse THC- und CBD-haltige Produkte" beschlagnahmt wurden. Die Waren seien "stichprobenartig untersucht" und zum Großteil positiv auf THC getestet worden. In diesen Fällen komme ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz in Frage, bei allen cannabidiolhaltigen Produkten darüber hinaus auch einer gegen das Arzneimittelgesetz. "Aus diesem Grund wurden keine der bisher beschlagnahmten Produkte wieder herausgegeben", sagt Leiding. Anklage sei bislang noch nicht erhoben worden, da die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen seien.
Und was ist mit Drogeriemarktketten, die zum Teil Hanföl, CBD-haltige Kaugummis, Shampoos oder Badesalze im Sortiment haben? Auch sie müssen offenbar damit rechnen, Besuch von der Polizei zu bekommen. "Wenn wir konkrete Hinweise bekommen, dass in Drogeriemärkten Cannabispflanzenteile oder THC-haltige Produkte veräußert werden, leiten wir, sofern wir zuständig sind, ein Verfahren ein", sagt Leiding. Dabei geht es dann freilich diskreter zu als kürzlich auf dem Tollwood: "Es werden dann einzelne Produkte angekauft und untersucht."