Prozess in MünchenStreit um Hygiene in der Küche

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Die hygienischen Zustände im Café am Beethovenplatz beschäftigen die Justiz nicht zum ersten  Mal.
Die hygienischen Zustände im Café am Beethovenplatz beschäftigen die Justiz nicht zum ersten  Mal. (Foto: Robert Haas)

56 Beanstandungen von Mäusekot bis zu toten Schaben listet ein Strafbefehl gegen den Betriebsleiter des Cafés am Beethovenplatz auf.  Der legt Einspruch ein, meldet sich zum Gerichtstermin aber krank – nicht zum ersten Mal.

Von Patrik Stäbler

Ein Hauch von Déjà-vu weht an diesem Morgen durch den Saal A 20 des Münchner Strafjustizzentrums. Wie schon bei einem ähnlichen Prozess vor 16 Monaten soll es hier erneut um äußerst unappetitliche Vorgänge in einem Restaurant gehen – von „angetrockneten und klebrigen Lebensmittelresten“ bis hin zu Ungeziefer und Mäusekot. Erneut richten sich die Vorwürfe gegen das Café am Beethovenplatz im Hotel Mariandl in der Goethestraße. Und wieder taucht der Angeklagte nicht persönlich im Gerichtssaal auf.

Anders als im Mai 2024, als immerhin ein Anwalt des Betriebsleiters zum Prozess erschien, kommt diesmal niemand. Den Grund enthüllt der Vorsitzende Richter am Amtsgericht München, sobald er die Verhandlung aufgerufen hat. Der Angeklagte habe sich krankgemeldet, erklärt er – mit einem Fax, das am Abend zuvor nach 22 Uhr im Gericht eingegangen sei.

Genau der gleiche Vorgang hatte sich bereits Mitte August dieses Jahres abgespielt, worauf die Verhandlung kurzfristig abgesagt und für diesen Donnerstag neu angesetzt wurde. Seinerzeit habe der Angeklagte im Nachgang ein ärztliches Attest eingereicht, so der Richter, das jedoch „nicht prüffähig“ gewesen sei. Damit sich dies nicht ein weiteres Mal wiederholt, eröffnet er die Verhandlung und spricht nach wenigen Sätzen auch ein Urteil.

Demnach wird der Einspruch verworfen, den der Betriebsleiter gegen einen Strafbefehl wegen des „vorsätzlichen Inverkehrbringens von für den Verzehr durch Menschen ungeeigneten Lebensmitteln“ eingereicht hat. Noch ist das Urteil freilich nicht rechtskräftig. Und sollte der Angeklagte im Nachgang ein wasserdichtes Attest vorlegen, wird das Verfahren wieder aufgenommen und ein neuer Verhandlungstermin bestimmt. „Jetzt schauen wir mal, ob ein Attest kommt“, sagt der Richter. „Und falls dem so ist, würde ich der Sache nachgehen, inwieweit das plausibel ist.“

In einer möglichen Verhandlung würde es dann um die Missstände gehen, die Lebensmittelkontrolleure des städtischen Kreisverwaltungsreferats im vergangenen März bei einer Kontrolle der Geschäftsräume des Cafés am Beethovenplatz festgestellt haben. Die Auflistung ihrer Vorwürfe im Strafbefehl umfasst nicht weniger als 56 Punkte und reicht von toten Schaben in Lager und Küche über verklebte Getränkeleitungen, verdreckte Arbeitsbereiche und beschädigte Arbeitsmittel bis hin zu Mäusekot im Gastraum, hinter der Theke und in der Küche.

Erschwerend kommt in dem Fall hinzu, dass die Kontrolleure schon bei früheren Besuchen in dem Lokal einiges zu beanstanden hatten. So war bereits bei der Verhandlung vor dem Amtsgericht im Mai 2024 von Mäusekot, Mäuseurin, tierischem Gestank und schwarzen Belägen die Rede. In Gaststätte und Küche hätten unhygienische Zustände geherrscht, „die bei einem normal empfindenden Menschen Ekel und Widerwillen ausgelöst hätten“, hieß es damals. Und auch in jenem Strafbefehl war zu lesen, dass es bereits im Vorfeld „behördliche Beanstandungen im Rahmen von Bußgeldverfahren“ gegeben habe.

16 Monate später beschäftigt sich das Amtsgericht nun also abermals mit einem ganz ähnlichen Fall. Der Betriebsleiter des Restaurants war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. Sollte er im Nachgang seiner Krankmeldung ein überzeugendes ärztliches Attest einreichen, sagt der Richter zum Abschluss der Verhandlung, werde er „zeitnah“ einen neuen Termin ansetzen.

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