BürgerbegehrenMehr als 33 000 Münchner wollen Hochhaus-Pläne stoppen

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Mit einem Bürgerbegehren wollen Gegner die geplanten 155-Meter-Türme an der Paketposthalle verhindern.
Mit einem Bürgerbegehren wollen Gegner die geplanten 155-Meter-Türme an der Paketposthalle verhindern. (Foto: Herzog&de Meuron)

Die Gegner der geplanten 155-Meter-Türme an der Paketposthalle haben genügend Unterschriften für einen Bürgerentscheid gesammelt. Ob es dazu kommt, bleibt aber unklar. Die Stadt prüft die rechtliche Zulässigkeit.

Von Sebastian Krass

Die Hürde ist geschafft. In dieser Woche hat die Stadt bekanntgemacht, dass das Bürgerbegehren gegen die zwei 155-Meter-Türme an der Paketposthalle die nötige Zahl von 32 976 Unterschriften erreicht hat. Dieses Quorum entspricht drei Prozent der wahlberechtigten Bevölkerung Münchens. Damit ist klar, dass der Stadtrat sich mit der Forderung der Initiative auseinandersetzen muss, die Hochhäuser auf 60 Meter Höhe zu begrenzen.

Konkret muss der Stadtrat entscheiden, ob er das Bürgerbegehren für zulässig erklärt, was einen Bürgerentscheid zur Folge hätte, oder ob er es nicht zulässt – was wohl ein Gerichtsverfahren zur Folge hätte. „Natürlich würden wir dann klagen“, sagt Robert Brannekämper, CSU-Landtagsabgeordneter und Vorsitzender des Vereins „Hochhausstop –München den Menschen“.

Robert Brannekämper (Mitte) und Mitstreiter übergaben im März im KVR die Unterschriften gegen die Hochhäuser an der Paketposthalle.
Robert Brannekämper (Mitte) und Mitstreiter übergaben im März im KVR die Unterschriften gegen die Hochhäuser an der Paketposthalle. (Foto: Florian Peljak)

Und tatsächlich könnte es so kommen. Von Mitgliedern unterschiedlicher Fraktionen ist zu hören, dass das Direktorium dazu neige, das Bürgerbegehren aus rechtlichen Gründen nicht zuzulassen. Details sind bislang nicht bekannt, es kursiert offenbar auch noch kein Entwurf einer Beschlussvorlage. Aber die Begründung, so heißt es, könnte darauf zielen, dass das Bürgerbegehren ein unzulässiger Eingriff ins kommunale Hoheitsrecht der Bauleitplanung sei.

Ein Sprecher der Stadt erklärt dazu: „Die Prüfung der Zulässigkeit ist noch nicht abgeschlossen, die internen Abstimmungen dauern noch an.“ Man habe aber das Ziel, die Vollversammlung am 30. April mit einer Beschlussvorlage zu befassen. Die Stadt hat auch schon ihre Aufsichtsbehörde, die Regierung von Oberbayern, eingeschaltet. Die hat der Stadt freie Hand gegeben. Ein Sprecher erklärt, man habe „keinen Anlass gesehen, (…) einschränkende Maßnahmen aufzuerlegen“, was die Zulassung des Begehrens angehe.

Ob und in welcher Form München neues Baurecht schafft, etwa für das Paketpost-Projekt mit den geplanten knapp 1200 Wohnungen und 3000 Arbeitsplätzen, darüber befindet der Stadtrat. Diese Planungshoheit hat rechtlich einen hohen Stellenwert. Für das Vorhaben an der Paketposthalle gibt es im Stadtrat eine breite politische Mehrheit aus Grünen, SPD, CSU und FDP. Dem gegenüber steht das in der Gemeindeordnung des Freistaats verbriefte Recht von Bürgerinnen und Bürgern, einen Entscheid zu einer kommunalpolitischen Frage zu beantragen.

Robert Brannekämper nimmt für seinen Verein, der die Unterstützung von Münchens Alt-Oberbürgermeister Christian Ude (SPD) wie auch der Stadtratsfraktionen von ÖDP/München-Liste und der Linken hat, in Anspruch, die im Begehren formulierte Frage sorgfältig abgewogen zu haben. Dabei beraten hätten die auf Verwaltungsrecht spezialisierten Anwaltskanzleien Schönefelder Ziegler sowie Messerschmidt und Kollegen.

„Sind Sie dafür, dass die Stadt München alle rechtlich zulässigen Maßnahmen ergreift, damit in Neuhausen im Umfeld der Paketposthalle kein Hochhaus gebaut wird, das über 60 Meter hoch ist?“, lautet die Frage. Sie ist bewusst auf das konkrete Bauvorhaben bezogen. Ein Bürgerentscheid über eine stadtweite Hochhaus-Obergrenze, wie es ihn 2004 in München gegeben hat, würde nach heutiger Rechtssprechung wohl nicht mehr zugelassen.

Ob im aktuellen Fall eine Nichtzulassung durch den Stadtrat rechtens wäre, das müsste im Fall einer Klage das Verwaltungsgericht urteilen. Es würde die Sache im Eilverfahren entscheiden. Danach wäre noch eine Beschwerde bei der zweiten Instanz, dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof, möglich.

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