Kommunalwahl 2026Bündnis Kultur darf zur Stadtratswahl in München antreten

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Das Rathaus ist nicht nur Ziel von Touristen, sondern auch von vielen Parteien. Für einige endet der Traum nun, weil sie nicht die nötigen Unterschriften gesammelt haben, um für die Kommunalwahl zugelassen zu werden.
Das Rathaus ist nicht nur Ziel von Touristen, sondern auch von vielen Parteien. Für einige endet der Traum nun, weil sie nicht die nötigen Unterschriften gesammelt haben, um für die Kommunalwahl zugelassen zu werden. Robert Haas

1000 Unterschriften mussten Parteien und Bündnisse nachweisen, die bislang nicht im Stadtrat vertreten waren. Nur eines schafft die Hürde – die anderen scheitern teils deutlich.

Von Joachim Mölter

Das erst im vorigen Oktober gegründete Bündnis Kultur darf zu den Kommunalwahlen am 8. März in München antreten – und zwar sowohl mit der PR-Beraterin Christiane Pfau als OB-Kandidatin als auch mit einer eigenen Liste für den Stadtrat. Das gab Münchens stellvertretender Wahlleiter Joachim Dyllick am Dienstagnachmittag bei der öffentlichen Sitzung des Zulassungsausschusses bekannt.

Zuvor waren alle Wahlvorschläge geprüft worden, die fristgerecht bis zum 8. Januar eingegangen waren. Parteien und Bündnisse, die bislang nicht im Stadtrat vertreten waren oder bei den jüngsten Bundes- und Landtagswahlen die Fünf-Prozent-Hürden nicht überwunden hatten, mussten bis Montagmittag eine ausreichende Unterstützung nachweisen – dazu waren 1000 Unterschriften gefordert. Die habe nur das Bündnis Kultur übertroffen, erklärte Dyllick; alle anderen Bewerber waren daran gescheitert.

So hat das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) zwischen dem 10. Dezember und dem 19. Januar bloß 385 Unterschriften gesammelt, die Münchner Liste für Frieden und Gerechtigkeit (MFG) war auf 195 gekommen. Für die V -Partei (Veränderung, Vielfalt, Vegan) verkündete Dyllick 123 gültige Unterschriften, für das Cannabis Bündnis Deutschland (CBD) 93, für die Unabhängige Wählergemeinschaft Tierschutz/Partei der Humanisten 73 und für die Generation München 37.

V-Partei und Tierschützer/Humanisten hatten auch eigene OB-Kandidaten nominieren wollen, waren mit diesem Vorhaben aber ebenfalls an mangelnder Unterstützung gescheitert. Nur 121 beziehungsweise 92 Menschen gaben ihre Unterschriften dafür ab.

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Einwendungen gegen abgelehnte Bündnisse oder nicht zur Wahl zugelassene Kandidaten können noch bis zum 26. Januar beim Wahlausschuss geltend gemacht werden; danach gibt es eine weitere Frist für Einsprüche bei der Regierung von Oberbayern. Spätestens am 3. Februar müssen die zugelassenen Wahlvorschläge endgültig fixiert sein.

Vertreter von BSW und MFG ließen bereits wissen, keine Widersprüche einzulegen. Ihre Einwände richteten sich eher generell gegen das Kommunalwahlgesetz in Bayern, nach dem Unterstützer nicht auf der Straße, sondern nur in Ämtern unterschreiben dürfen. „Das dient nur dazu, kleine Parteien von der Wahl abzuhalten“, sagt Alexander Abramidis, der für das BSW als Spitzenkandidat angetreten wäre. Ramona Rösch, Spitzenfrau der MFG, kritisierte die Hürden für die Zulassung ebenfalls, bedauerte aber vor allem, dass es nicht gelungen sei, alle linken Gruppierungen in einem großen Bündnis zusammenzubringen.

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