Die Holler-Stiftung muss ihre Pläne für den Neubau des sogenannten Bogner-Hauses in der Residenzstraße voraussichtlich überarbeiten. Grund hierfür ist ein Urteil des Verwaltungsgerichts München, das einer Nachbarschaftsklage gegen das Vorhaben stattgegeben hat. Sie richtete sich gegen die Stadt München, nachdem diese der Holler-Stiftung zwei Vorbescheide zu den Plänen für einen Neubau des Hauses in der Residenzstraße 15 erteilt hatte.
Im Kern dreht sich der Streit dabei um das aktuell zweistöckige Rückgebäude, das künftig viergeschossig sein soll. Die Stadt hatte in ihren Bescheiden die hierfür erforderliche Abweichung von den vorgeschriebenen Abstandsflächen genehmigt; das Gericht jedoch sah darin die Interessen der Eigentümerin des Nachbargrundstücks verletzt. So führe eine Aufstockung des Rückgebäudes zu einer „unzumutbaren Verschattung“ des angrenzenden Anwesens, sagte der Vorsitzende Richter in der mündlichen Verhandlung.
Infolgedessen gab das Gericht nun der Nachbarschaftsklage statt, und zwar hinsichtlich der in den Vorbescheiden genehmigten Abweichungen bei den Abstandsflächen. Gegen diese Entscheidung könne die Stadt München als unterlegene Partei die Zulassung der Berufung zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof beantragen, teilt ein Gerichtssprecher mit. Dies muss binnen eines Monats nach Erhalt der schriftlichen Urteilsbegründung geschehen, was erst in einigen Wochen erwartet wird.

