Staatsanwaltschaft ermitteltJérôme Boateng beim Autofahren trotz Fahrverbots erwischt

Jérôme Boateng ist schon früher mit Verkehrsdelikten aufgefallen.
Jérôme Boateng ist schon früher mit Verkehrsdelikten aufgefallen. Christof Stache/AFP

Der frühere Fußball-Profi wurde von der Polizei auf der Leopoldstraße am Steuer eines getunten Mercedes gestoppt. Nun hat er Ärger mit der Münchner Justiz – und das nicht zum ersten Mal.

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Der ehemalige Fußball-Profi Jérôme Boateng hat wegen eines Verkehrsdelikts erneut Ärger mit der Münchner Justiz. Wie eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft München I bestätigte, wird derzeit wegen des Fahrens trotz eines Fahrverbots gegen den 37-Jährigen ermittelt. Zuerst hatte die Bild-Zeitung darüber berichtet.

Demnach war der langjährige Profi des FC Bayern und frühere Nationalspieler am 6. November 2025 auf der Leopoldstraße in Schwabing in einem getunten Mercedes von einer Polizeistreife gestoppt worden. Dabei habe sich herausgestellt, dass Boateng gar nicht hätte fahren dürfen. „Aufgrund einer vorangegangenen Ordnungswidrigkeit bestand gegen ihn zum Zeitpunkt der Kontrolle am 06.11.2025 ein einmonatiges Fahrverbot“, teilte Juliane Grotz mit, Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft. Sie wies explizit darauf hin, dass Boateng die Fahrerlaubnis nicht entzogen war.

Der Verstoß gegen das Fahrverbot stellt dennoch eine Straftat dar. Als Strafmaß ist nach Paragraf 21 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) neben einer Geldstrafe auch eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr möglich. Bei Fahrlässigkeit kann die Tat auf sechs Monate Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen herabgesetzt werden.

Boateng, Teil der deutschen Weltmeister-Mannschaft von 2014, ist schon früher mit Verkehrsdelikten aufgefallen. Vor drei Jahren wurde er zu einem Bußgeld in Höhe von 460 Euro verurteilt, weil er auf der Landsberger Straße zu schnell fuhr und dabei auch noch mit dem Handy telefonierte, wie das Blitzerfoto zeigte.

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