Das Landesarbeitsgericht München sieht die Rassismusvorwürfe eines gekündigten Leiharbeiters aus Sachsen gegen BMW nicht bestätigt. Der 39-jährige Ronny F. ist der Überzeugung, dass ihm in der Probezeit gekündigt worden war, weil er bei dem Autobauer gegen rassistische Äußerungen von Kollegen vorgehen wollte.
Dagegen erhob er Klage, doch das Landesarbeitsgericht kam zu einem anderen Ergebnis. "Die Beweisaufnahme hat die Behauptungen des Klägers nicht bestätigt", erklärte das Gericht jetzt. "Nach den Angaben der Zeugen konnten insbesondere auch keine rassistischen Äußerungen festgestellt werden." Dementsprechend sah das Gericht auch keinen Fall einer verbotenen Maßregelung durch die Kündigung, diese sei daher wirksam.
Der Leiharbeiter hatte im Juli 2018 im Forschungs- und Innovationszentrum von BMW seinen Job angetreten. Nach kurzer Zeit sei er irritiert von dem "rauen Ton" gewesen. Mitarbeiter, Kunden und Zulieferer seien als "Bimbos, Zigeuner oder Juden" beschimpft worden. Er wandte sich an den Betriebsrat und den Arbeitgeber. Letzterer warf ihm vor, er habe ein Problem mit Respekt und Hierarchie. BMW gab an, die Kündigung sei nur leistungsbedingt erfolgt, rassistische Äußerungen habe es nie gegeben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Eine Revision ließ das Gericht nicht zu (Aktenzeichen 7 Sa 186/19).