Prozess in München:Schnallen-Streit zwischen Birkenstock und Aldi

Birkenstock verkauft Schlappen, Aldi auch - und das darf der Discounter auch weiterhin (Symbolfoto). (Foto: Soeren Stache/dpa)

Das Design einer Sandale im Sortiment des Discounters passte dem Schuhhersteller nicht – der klagte, verlor und zog nochmals vor Gericht. Das fällte nun sein Urteil.

Birkenstock muss im Streit mit Aldi um das Design einer Sandale im Sortiment des Discounters auch in zweiter Instanz eine Niederlage einstecken. Das Oberlandesgericht München bestätigte heute ein entsprechendes Urteil der Vorinstanz, wie ein Gerichtssprecher sagte. Diese hatte die Klage gegen eine Sandale mit großer Schnalle abgewiesen.

Birkenstock hatte design- und wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche, Auskunfts- und Rechnungslegungsansprüche sowie Rückruf-, Vernichtungs-, Kostenerstattungs- und Schadensersatzfeststellungsansprüche gegen Aldi geltend gemacht. Der Schuhhersteller hatte seine Rechte durch Schuhe im Sortiment des Discounters verletzt gesehen.

Das Gericht folgte dieser Bewertung allerdings nicht. Lediglich bei der Frage, wie die Kosten des Verfahrens zu verteilen sind, gab es Änderungen.

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