Süddeutsche Zeitung

Reaktionen auf BDS-Urteil:"Antisemitismus ist keine Meinung"

Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, dass die Stadt der gegen Israel gerichteten Boykott-Bewegung Säle zur Verfügung stellen muss, stößt auf Unverständnis.

Das Urteil des Leipziger Bundesverwaltungsgerichts, dass die Stadt der israelfeindlichen BDS-Kampagne Räume zur Verfügung stellen muss, stößt auf Unverständnis in Politik und Gesellschaft. "Ich will und kann diese Entscheidung nicht verstehen", sagte Bayerns Antisemitismusbeauftragter Ludwig Spaenle (CSU). Das Gericht hatte begründet, dass ein Verbot eine unzulässige Einschränkung der Meinungsfreiheit sei.

Die Meinungsfreiheit sei ein hohes Gut, betonte Josef Schuster, Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, "doch Antisemitismus ist keine Meinung". Der Beschluss der Stadt München, solchen Veranstaltungen gar nicht erst im Wortsinn Raum zu geben, sei daher "sehr zu begrüßen" gewesen. "Menschen, die mit ihrer Israel-Feindlichkeit Antisemitismus verbreiten, sollten keine Plattform erhalten", so Schuster.

Auch Charlotte Knobloch, Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern, zeigte sich enttäuscht. Das Urteil sei zu akzeptieren, im Kampf gegen zunehmenden Antisemitismus bedeute es aber "einen schweren Rückschlag": "Das Ziel, dass in unserem Land alle Menschen ohne Angst miteinander leben können, ist mit dem heutigen Tag nicht näher gerückt." Das Signal sei fatal: "Die jüdische Gemeinschaft in Deutschland vertraut darauf, dass der Kampf gegen Antisemitismus gemeinsames Ziel der gesamten Gesellschaft ist. Wenn aber Initiativen wie die der Landeshauptstadt München von höchster Stelle unterbunden werden, dann zerstört das dieses Vertrauen."

Der Kläger hatte 2018 eine Podiumsdiskussion über den Stadtratsbeschluss vom 13. Dezember 2017, wonach die Stadt der BDS-Kampagne keine Räume zur Verfügung stellen soll, in einem städtischen Saal veranstalten wollen. Die Stadt München hatte die Vermietung abgelehnt und sich auf den entsprechenden Stadtratsbeschluss bezogen. Schuster und Knobloch sehen nun den Gesetzgeber in der Pflicht: Er müsse für Kommunen eine Möglichkeit schaffen, wachsendem Judenhass rechtskonform entgegenzutreten.

Hinweis der Redaktion: In einer früheren Fassung konnte der Eindruck entstehen, der Kläger habe eine Podiumsdiskussion der BDS-Kampagne in einem städtischen Saal veranstalten wollen. Tatsächlich hatte der Kläger aber in städtischen Räumen eine Diskussion über einen Beschluss des Münchner Stadtrats vom 13. Dezember 2017 abhalten wollen. Jener Beschluss besagte, dass die Stadt München auch für Diskussionen über die BDS-Kampagne keine Räume zur Verfügung stelle. Es handelte sich also nicht um ein direktes BDS-Vorhaben ("Boycott, Divestment, Sanctions"), sondern um eine Podiumsdiskussion über den Münchner Stadtratsbeschluss im Lichte der Meinungsfreiheit.

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