Bauvorhaben in der StadtNachbarn reichen Klage ein

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Südöstlich des Scheidplatzes will die Stadt mehr als 100 Wohnungen und eine Kita auf einer Tiefgarage bauen.
Südöstlich des Scheidplatzes will die Stadt mehr als 100 Wohnungen und eine Kita auf einer Tiefgarage bauen. Florian Peljak

Der Richter schaut sich die Situation vor Ort an – und prüft den Vorbescheid der Stadt zu dem Wohnbauprojekt. Nicht in allen Punkten gibt er den Klägern recht – trotzdem werden sie voraussichtlich Erfolg haben.

Von Patrik Stäbler

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Die Stadt München muss bei ihren Plänen für ein Wohnbauprojekt südöstlich des Scheidplatzes nachbessern. Das ist das voraussichtliche Ergebnis eines Rechtsstreits, den gleich mehrere Nachbarn des betreffenden Grundstücks vom Zaun gebrochen haben. Deren Bedenken seien keinesfalls unbegründet – das machte der Vorsitzende Richter Josef Beil in der mündlichen Verhandlung am Verwaltungsgericht München klar. Entsprechend dürfte die Klage erfolgreich sein, auch wenn ein Urteil noch aussteht. Jedoch monierte der Richter in der Verhandlung allzu deutlich, dass die Stadt bei der Darstellung der Abstandsflächen geschludert habe, und die nachbarlichen Interessen bei der Genehmigung nicht ausreichend berücksichtigt worden seien. 

Hintergrund der juristischen Auseinandersetzung sind Pläne des Rathauses für ein Bauvorhaben auf dem stadteigenen Areal an der Kreuzung von Prinz-Eugen-Straße und Düsseldorfer Straße. Dort sollen einer Bauvoranfrage zufolge Wohnraum und eine Kindertagesstätte über einer neu zu errichtenden Tiefgarage entstehen. In zwei möglichen Varianten ist von 136 respektive 119 Wohnungen in mehreren, bis zu zehn Stockwerke hohen Gebäuden die Rede. Um die Möglichkeiten einer Bebauung an der Stelle frühzeitig abzuklären, beantragte die Stadt einen sogenannten Vorbescheid. Darin werden diverse Fragen zu dem geplanten Vorhaben gestellt; die Antworten der Aufsichtsbehörde – in diesem Fall die städtische Lokalbaukommission – sind dabei verbindlich für die spätere Genehmigung. 

Nicht zuletzt deshalb reichten mehrere Nachbarn zu drei Seiten des Grundstücks in Schwabing Klage gegen den Vorbescheid ein – mit dem Ziel, diesen aufzuheben. Als Argumente brachten sie unter anderem die Höhe der geplanten Bebauung, die mögliche Reduzierung der Stellplätze durch ein Mobilitätskonzept und die in Aussicht gestellten Abweichungen bei den Abstandsflächen vor. Letztere erachtete das Gericht als größtes Problem, erläuterte Josef Beil in der Verhandlung. Er hatte sich zuvor mit allen Beteiligten auf dem Grundstück am Scheidplatz zu einem Augenscheintermin getroffen. Anschließend im Gerichtssaal ging der Richter dann auf zwei zentrale Probleme ein. 

Zum einen bezeichnete er die Abstandsflächenabweichungen im Vorbescheid als rechtlich bedenklich, da sie nicht ausreichend bestimmt seien. „Es gibt hier Unklarheiten über die angenommenen Grundstücksgrenzen“, erklärte Josef Beil. Zum anderen beanstandete er, dass bei den genehmigten Abweichungen zu den eigentlich geforderten Abstandsflächen „ausschließlich das Bauherren-Interesse berücksichtigt wurde“. Demgegenüber seien die nachbarlichen Interessen auf unzulässige Weise vernachlässigt worden. Als besonders problematisch erweise sich dabei der größte Baukörper im Osten des Geländes, der laut Planung zehn Geschosse haben soll. 

Die reine Höhe dieses Gebäudes – auch sie war von den Nachbarn als Kritikpunkt angeführt worden – sei indes kein hinreichender Grund, um den Vorbescheid anzugreifen, machte der Richter klar. Voraussetzung hierfür sei nämlich eine „erdrückende Wirkung“ des Baukörpers, die das Gericht im vorliegenden Fall nicht erkennen könne. „Das ist allein schon schwer zu erreichen, wenn die eigenen Baukörper ähnlich groß sind“, erklärte Beil. Ebenfalls als unbedenklich erachtete das Gericht die Formulierungen im Vorbescheid zu den geforderten Parkplätzen. Hier hatte es unter anderem geheißen, dass ein Mobilitätskonzept begrüßt werde – „vor allem, wenn dadurch die Größe der Tiefgarage reduziert werden kann“. Dieser Satz sei jedoch nur eine „unverbindliche Absichtserklärung“, sagte der Richter. „Da ist nichts drin. Die Fragen gehen ins Leere – auch wenn sie bei den Nachbarn Beunruhigung auslösen.“ 

Ungeachtet dieser zwei Argumente, die nach Einschätzung des Gerichts ins Leere laufen, dürften die Nachbarn mit ihrer Klage erfolgreich sein – aufgrund der problematischen Abweichungen bei den Abstandsflächen. Sollte das Urteil wie erwartet ausfallen, müsste die Stadt ihr Konzept für die Wohnbebauung am Scheidplatz überarbeiten.

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