Baustellen im Stadtgebiet gehen vielen Münchnern gehörig auf die Nerven: Sie bremsen den Verkehr aus, verursachen Lärm – und sie dauern mitunter sehr lange. Zu lange, wie die Stadt in vielen Fällen findet. Und auch die Bürger beschweren sich regelmäßig, dass auf vielen Baustellen augenscheinlich wochenlang nichts vorwärts geht. Mit einer neuen Gebührenordnung will die Verwaltung Bauherren nun dazu drängen, schneller und effektiver zu arbeiten. An diesem Mittwoch stehen die neuen Regeln im Stadtrat zur Abstimmung. Schon Ende März hatte Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) diese Regeln vorgestellt. Sie sehen eine Staffelung vor, die vor allem die großen Baustellen finanziell betrifft. Je länger und größer Bauarbeiten ausfallen, desto höher die Gebühr.
Sollte der Stadtrat den Änderungen am Mittwoch zustimmen, würde sich lediglich bei kleinen Maßnahmen, die nur bis zu 50 Quadratmeter des öffentlichen Raums in Anspruch nehmen, nichts ändern. Hier bliebe die Gebühr bei 1,50 Euro pro Quadratmeter und angefangener Woche. Bei größeren Baumaßnahmen läge die Gebühr zu Beginn ebenfalls weiter bei 1,50 Euro, würde aber nach neuer Ordnung ab der 14. Woche fortschreitend ansteigen. Die maximale Gebühr bei Baustelleneinrichtungen auf Gehsteigen oder Straßen von bis zu 150 Quadratmetern läge dann nach eineinhalb Jahren bei drei Euro je Quadratmeter und Woche.
Bei einer Fläche von bis zu 300 Quadratmetern würden maximal fünf Euro fällig und bei bis zu 500 Quadratmetern acht Euro. Bei Flächen von mehr als 500 Quadratmetern würde es mit den neuen Regeln für die Bauherren irgendwann richtig teuer werden. Von der 79. Woche an müssten sie zwölf Euro pro Quadratmeter zahlen. Das wären dann mindestens 6012 Euro in der Woche. Stimmt der Stadtrat den Maßnahmen zu, sollen die neuen Gebührenregeln zum 1. Januar 2026 in Kraft treten.
Bereits seit Anfang Juni gelten neue Vorgaben gegen Stillstand auf Baustellen. Spätestens zehn Tage nach der Einrichtung einer Baustellenfläche müssen die Arbeiten beginnen, oder die Absperrungen müssen wieder verschwinden. Wenn eine Baustelle mindestens 20 aufeinanderfolgende Werktage ruht, müssen Bauzäune und Schuttcontainer am 21. Tag weichen. Die Einhaltung der Auflagen soll von einem „Baustellenkontrolldienst“ des Kreisverwaltungsreferats überwacht werden. Bei Verstößen drohen Bußgelder.
Um mehr Transparenz zu gewährleisten und künftigen Ärger mit Bürgern zu vermeiden, müssen zudem Baustellen, die länger als vier Wochen bestehen, von Oktober an mit einer aktuellen, gut sichtbaren Infotafel versehen werden. An städtischen Baustellen im Straßenraum und an denen der städtischen Tochtergesellschaften, wie den Stadtwerken, werden fortan unter anderem Kontaktdaten genannt und ein QR-Code, der zu weiteren Projektinformationen führt.
Die geplanten erhöhten Sondernutzungsgebühren sollen nur für private Bauvorhaben, nicht aber für Baustellen der Stadt und ihrer Gesellschaften gelten, anders als es die CSU in einem Antrag gefordert hatte. Zwar sprach sich auch die Industrie- und Handelskammer für eine Gleichbehandlung von privaten und öffentlichen Arbeiten aus, doch die Verwaltung hält das nicht für sinnvoll. Die Stadt würde im Grunde nur Geld an sich selbst zurückzahlen so das Argument. Einen „Strafzettel“ (O-Ton CSU) für öffentliche und sich hinziehende Bauvorhaben wird es weiterhin nicht geben.

