Süddeutsche Zeitung

Unfall als Fünfjähriger:Nach Sturz in Baugrube: Schmerzensgeld in sechsstelliger Höhe

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Jahrelang hat ein junger Mann nach einem Sturz als Kind in eine Baugrube um Schmerzensgeld gekämpft. Nach einem langen Weg durch die Instanzen hat das Oberlandesgericht München nun ein Urteil gesprochen.

Als Fünfjähriger stürzte er 2006 in eine Baugrube, nun ist dem jungen Mann Schmerzensgeld in sechsstelliger Höhe zugesprochen worden. Nach dem Urteil des Oberlandesgerichts München müssen die Beklagten - der Erbe des Grundstückseigentümers und der Insolvenzverwalter der Baufirma - dem Mann rund 400 000 Euro sowie 1300 Euro monatliche Schmerzensgeldrente zahlen. Die Zahlung soll im Januar beginnen.

Damit bekommt der seit dem Unfall schwer behinderte junge Mann zunächst weniger Geld als ihm zuvor das Landgericht München I zugesprochen hatte. Dieses hatte die Beklagten 2018 zur Zahlung von einer halben Million Euro sowie einer monatlichen Schmerzensgeldrente von 1500 Euro verurteilt. Dagegen legten sie Berufung ein und bekamen nun teilweise Recht.

Das Oberlandesgericht beurteilte die vom Landgericht zugesprochene Schmerzensgeldzahlung als überhöht, auch gemessen an anderen Fällen. Allerdings müssen die Beklagten dem Kläger sämtlichen weiteren materiellen und immateriellen Schaden aus dem Unfall ersetzen, soweit die Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergehen.

Unfall beim Fangenspielen

Im April 2006 hatte der damals Fünfjährige mit seiner Zwillingsschwester und einem Freund Fangen gespielt. Durch den Bauzaun gelangte er dabei auf die Baustelle auf dem Nachbargrundstück seiner Familie und fiel in die große Baugrube. Er erlitt schwere Kopfverletzungen und ist seitdem rund um die Uhr auf Betreuung angewiesen. Der Baufirma wirft er vor, die Baustelle nicht ausreichend gesichert zu haben und somit für den Unfall verantwortlich zu sein.

In dem Prozess ging es somit unter anderem um die Frage, ob der Bauzaun zum Zeitpunkt des Unfalls lückenhaft und nicht standfest war. Dazu waren auch Zeugen aus der Nachbarschaft gehört worden. Weil einer der Beklagten, der Eigentümer des Baugrundstücks, tot ist und die verantwortliche Baufirma insolvent, trat nach Angaben eines Gerichtssprechers der Erbe des Eigentümers und ein Insolvenzverwalter vor Gericht auf der Beklagtenseite auf. Eine Revision ließ das Oberlandesgericht nicht zu.

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